English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Danke für die raschen Antworten. Ich beziehe mich auf Gruseleule:

"
Gegen den angekündigten Mahnbescheid kann man innerhalb einer 2-wöchigen Frist Widerspruch einlegen, dann geht das Verfahren in ein streitiges vor einem Gericht über. Dort kann man dann seine Vorbehalte vortragen."

Meine Frage hier: Können wir uns das erlauben? Das wird doch dem Gericht egal sein wer was zahlen muss, denen gehts doch nur darum DASS beglichen wird, oder?

2007-03-25 04:44:33 · 4 antworten · gefragt von Martin J 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@oh_W

Naja das auto war auf ihn zugelassen. reicht das? Und der unfall wurde aufgenommen, er war halter des wagens und fahrer. reicht das?

2007-03-25 04:53:48 · update #1

@ ela:

Ich wollte eher wissen ob das was hier der fall ist für einen wiederspruch reicht... Weil ich denk mal die werden sagen "Wir (das Amtsgericht) wurden von der Versicherung beauftragt, das Geld einzutreiben... Da ist uns dochz egal wer zahlt bzw die Schuldfrage..."

2007-03-25 04:55:17 · update #2

=========================

Nehmt doch bitte wenn ihr wollt via ICQ 169876277 kontakt mit mir auf!!!

============================

2007-03-25 05:08:56 · update #3

4 antworten

So wie die Sache aussieht, müßt ihr an die Versicherung zahlen...Wenn ihr die weiteren Kosten möglichst gering halten wollt, solltet ihr euch mit der Versicherung in Verbindung setzen und zahlen. Wenn ihr das aus finanziellen Gründen nicht könnt und die Gegenseite einen "sicheren Vollstreckungstitel" gegen deine Freundin in Händen halten will, dann ist der Vollstreckungsbescheid die kostengünstigste Variante für alle Beteiligten.
Aber wie gesagt, deine Freundin kommt aus der Nummer mit der Versicherung nicht raus, sie ist Vertragspartner! Versucht mit denen zu verhandeln, vielleicht räumt sie eine Kulanz ein und ihr braucht nicht alle zusätzlichen Kosten und/ oder Zinsen zu zahlen. Auf keinen Fall Kopf in den Sand stecken, das wird immer teuer.
Und ihr stellt dann beim zuständigen Mahngericht Antrag auf Mahnbescheid/ dann Vollstreckungsbescheid über die Summe, die der Ex verursacht hat gegen ihn. Viel Erfolg.

ICQ kann ich nicht, gib mal eine e-mail Adresse ins Profil, kannst sie ja dann wieder rausnehmen

2007-03-25 04:54:50 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

Eigentlich nicht, denen sollte schon daran gelegen sein, dass der Richtige bezahlt. Jedoch seid ihr in der Beweisnot - sie muss irgendwie belegen können, dass sie die Versicherung für ihren Freund abgeschlossen hatte und er der einzige Nutzer des Fahrzeugs bzw. auch der Besitzer desselben war/ist.

2007-03-25 11:50:10 · answer #2 · answered by AliceDasWunder 6 · 1 0

du solltest nie vorgericht gehen. da gibt es spruch zu. der richter kann fuer dich oder gegen dich sein. ich wuerde einen vergleich anstreben. rufe die gegenseite an und verhandele.
die hat auch das risiko.

2007-03-25 12:22:17 · answer #3 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Habe ich nicht irgendwo gelesen , daß Ihr eine Rechtschutzversicherung habt??
Dann sind Eure Kosten doch gedeckt.

2007-03-25 11:50:24 · answer #4 · answered by ? 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers