Danke für die raschen Antworten. Ich beziehe mich auf Gruseleule:
"
Gegen den angekündigten Mahnbescheid kann man innerhalb einer 2-wöchigen Frist Widerspruch einlegen, dann geht das Verfahren in ein streitiges vor einem Gericht über. Dort kann man dann seine Vorbehalte vortragen."
Meine Frage hier: Können wir uns das erlauben? Das wird doch dem Gericht egal sein wer was zahlen muss, denen gehts doch nur darum DASS beglichen wird, oder?
2007-03-25
04:44:33
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4 antworten
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gefragt von
Martin J
2
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
@oh_W
Naja das auto war auf ihn zugelassen. reicht das? Und der unfall wurde aufgenommen, er war halter des wagens und fahrer. reicht das?
2007-03-25
04:53:48 ·
update #1
@ ela:
Ich wollte eher wissen ob das was hier der fall ist für einen wiederspruch reicht... Weil ich denk mal die werden sagen "Wir (das Amtsgericht) wurden von der Versicherung beauftragt, das Geld einzutreiben... Da ist uns dochz egal wer zahlt bzw die Schuldfrage..."
2007-03-25
04:55:17 ·
update #2
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Nehmt doch bitte wenn ihr wollt via ICQ 169876277 kontakt mit mir auf!!!
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2007-03-25
05:08:56 ·
update #3