Folgende Situation: (In Recht und Ethik habe ich schon eine präzisere Frage hierzu gestellt, hier will ich nun allgemein etwas herausfinden)
Seit 3 Jahren ist bei meiner aktuellen Freundin mit ihrem Ex-Freund Schluss. Sie hat ihm als sie zusammen waren ein Darlehen von 6000€ Euro gegeben (dies auch schriftlich bestätigt vorliegen) und es wurde vereinbart das er dies zu Raten von 50€ monatlich zurückzahlt. In den letzten drei Jahren hat er exakt 175€ überwiesen, sprich sich in keinster Weise an den Ratenzahlungsplan gehalten. Also läuft jetzt seit Februar in diesem Fall ein gerichtliches Mahn-/Vollstreckungsverfahren gegen ihn. Hinzu kommt das meine Freundin für ihn auch noch eine Autoversicherung abgeschlossen hat (hier allerdings nichts schirfltiches vorliegt, ausser einer Rechnung eines Inkassobüros das nun 1500€+ Mahngebüren bis ende März aufgrund von Slebstbeteiligung nach einem unfall will.) Auch hier weigert er sich zu zahlen.
Was können wir tun? Anwalt? Anzeige wegen (was?)
2007-03-25
04:25:39
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11 antworten
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gefragt von
Martin J
2
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Wie kann man denn am meißten Druck auf ihn ausüben? Bzw. auf welchem wege können wir das meißte Geld retten? Es besteht Rechtsschutz, zwecks Anwalt meine ich. Es geht immerhin um rund 7500€
2007-03-25
04:40:05 ·
update #1
@runner:
Denkst du also das mit der Versicherung ist geschwätzt? Weil der Unfall wurde ja aufgenommen, er war Fahrer... Zudem hat er den 50€ betrag gezahlt, somit eine Schuld anerkannt...
2007-03-25
04:48:02 ·
update #2
Bedeutet der offenbarungseid nicht einfach nur das er Zahlungsunfähig ist? Ich bzw meine Freundin kann doch nciht entscheiden das er in den Knast muss, oder?
2007-03-25
04:48:58 ·
update #3
@dasamy:
Das Problem mit den Raten: Wenn wir das auf 25 € senken, dauert es 20 Jahre bis der Betrag abbezahlt ist, das kanns ja wohl nciht sein, oder? Ich fand schon 50 läppisch genug
2007-03-25
04:51:14 ·
update #4
@oismart:
Das "gute" geld wird nicht viel sein, da sie einen rechtsschutz hat etc...
2007-03-25
04:52:33 ·
update #5
@ geribe:
DIe Kosten für den Anwalt usw sind doch aber durch den Rechtsschutz gedeckt oder nicht?
2007-03-25
04:56:23 ·
update #6
@ Mertusalem
Weißt die Verischerung denn nicht schon dass meine Freundin nicht den schaden verursacht hat? Der Unfall wurde mit IHM als fahrer doch aufgenommen... Wie wird die Versicherung bzw das Inkassounternehmen auf die Ablehnung der zahlung deiner meinung nach reagieren?
2007-03-25
05:12:38 ·
update #7
Am einfachsten,um sich weiteren Ärger zu sparen und dem "schlechten"Geld nicht noch "gutes"hinterherzuwerfen...
Komplett abschreiben,wenn nichts zu holen ist.
Was nützt ein Vollstreckbarer Mahnbescheid ohne abdeckende Masse?
Bei einer Klage wird er wohl "Old Schwurhand"machen,daß er nicht zahlungsfähig ist.
Wenn es bei der Versicherung nicht um Beiträge sondern Regreßforderungen handelt,die Versicherung bitten,ob sie sich direkt am Verursacher Schadlos halten können/mögen...
In jedem Fall,wenn die Versicherung immer noch auf Deine Freundin läuft,muß sie den Vertrag bei der Versicherung kündigen,damit das Fahrzeug ggf.zur Fahndung und Stillegung ausgeschrieben werden kann.Parallel evtl.eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung des Fahrzeuges stellen,wenn es auf Ihren Namen zugelassen ist.
In diesem komplizierten Fall auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen,der kann zumindest verbindlichere Angaben machen...
2007-03-25 04:49:24
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answer #1
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answered by Anonymous
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Das Leben hält verschiedene Dummheiten für jeden von uns bereit. Es gibt größere. Die Geschichte mit dem Darlehen ist relativ einfach, wenn entsprechende schriftliche Vereinbarungen vorliegen. Läuft das Mahnverfahren ohne Widerspruch durch, wäre das ein Glücksfall, dann gibt es einen vollstreckbaren Titel. Und den Rest erledigt der Gerichtsvollzieher bis hin zur EV. Gibt es einen Widerspruch, dann wird es teuerer. Ein Anwalt muß her (Vorschuß) und die Geschichte wird auf dem Klageweg durchgezogen. Dauert etwas. Dann erledigt der Gerichtsvollzieher den Rest. Nur keine Gefühlsduselei!! Das muß knallhart durchgezogen werden. Der Gerichtsvollzieher soll mitnehmen, was verwertbar ist und ggf. auch Austauschpfändungen vornehmen. Das bringt zwar meist keine Kohle, ärgert den Schuldner aber und spornt ihn zur Eile an. Und dann, wenns nicht reicht, das volle Pfändungsprogramm: Gehaltspfändung, Kontenpfändung, Taschenpfändung, Pfändung sonstiger Ansprüche usw., usw.. Und natürlich keine Ratenzahlung!!!!!Der, der am meisten drängelt, wird am besten bedient. Die Schlaffen und gutmütigen bleiben auf der Strecke. So ist das Leben.
Der 2.Teil (die Autoversicherung) ist entweder nicht richtig formuliert oder das gibt es so gar nicht!!! Es ist möglich, für das Auto eines Dritten eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Dann bin ich der Versicherungsnehmer. Der Besitzer des Autos bekommt die Versicherungskarte und meldet sein Fahrzeug damit an. Käme es nun zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Besitzer des Fahrzeugs
und ich stelle die Zahlung der Versicherungsprämie ein, so stellt die Versicherung nach erfolgloser Mahnung den Versicherungsschutz für das Fahrzeug ein. Die Folge ist eine Zwangsabmeldung des Fahrzeugs. Die Schilder werden unbrauchbar gemacht und das Fahrzeug darf nicht mehr fahren. Um diesen Fall kann es sich aber nach Deiner Schilderung nicht handeln. Gäbe auch keinen Sinn mit dem Inkassobüro!! Bleibt noch die Möglichkeit, daß im Rahmen der Kfz-Versicherung eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wurde. Und da kann durchaus eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein, um die Prämie niedrig zu halten. However, hier geht es nicht darum, wer Versicherungsnehmer ist, sondern wer den Versicherungsfall verursacht hat. Es kann bei einem Unfall auch nur ein Schaden in der Weise entstehen, daß die Versicherung nur den Rechnungsbetrag abzüglich Selbstbeteiligung an die Reparaturfirma zahlt, die dann den Betrag einfordert oder bei Leasingfirmen, die auf einem etwaigen Wertverlust nicht sitzenbleiben wollen. Es zahlt in jedem Fall der Schadensverursacher bzw. der Fahrzeughalter. Die Forderung also ablehnen und ggf einen Anwalt hinzuziehen.
2007-03-25 05:07:01
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answer #2
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answered by Anonymous
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Mit dem Darlehen könntet ihr Glück haben mit der Versicherung weniger.
2007-03-25 04:36:21
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answer #3
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answered by Anonymous
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Das mit der Autoversicherung habe ich auch gerade gelesen.
Für das Darlehen ist ja eine schriftliche Vereinbarung gemacht worden, da hat sie Chancen das Geld zurück zu bekommen. Falls er zahlungsfähig ist.
Aber mit der Autoversicherung sehe ich schwarz. Das muss sie wohl unter "Erfahrungen" verbuchen.
Aber einen Anwalt würde ich auf jeden Fall einschalten.
2007-03-25 04:31:57
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answer #4
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answered by ? 6
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Und täglich grüßt das Murmeltier...!! Ja substitute into denn nun, warfare es nun eine kleine Prügelei, oder nur Geschrei? Ich finde, Menschen die versuchen ihre Probleme mit Gewalt zu lösen haben es nicht anders verdient, als dafür in so einer sort bestraft zu werden. Ich kenne die genauen Umstände nicht, daher kann ich Deiner Freundin nur raten sich Rechtsbeistand zu holen.
2016-12-19 13:30:10
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answer #5
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answered by barrecchia 4
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Na ja eine Anzeige bei der Polizei wäre schon möglich, da zumindest der Anfangsverdacht des betruges vorliegt, allerdings müßte ihm nachgewiesenw erde, dass er die Rückzahlung von Anfang an nicht wollte. Aber selbst wenn es gelingen würde den Betrug zu beweisen, erhält deine Freundin dann auch nicht das Geld zurück, im Gegenteil, bei einer verurteilung würde dann eventuell noch eine Geldstrafe auf ihn zu kommen, also wäre für das Abstottern seiner Schulden noch weniger da. Denek auch, dass der beste Weg der Weg der Zivilklage ist.
2007-03-25 08:31:39
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answer #6
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answered by derliebe1611 4
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Eine Anzeige bringt hier überhaupt nichts. Es liegt ja hier kein Straftatbestand vor. Selbst wenn eine Straftat vorliegt bekommt man mit einer Anzeige nicht sein Geld zurück, dass ist immer noch eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Erfolgsaussichten sehen in diesem Fall aber allgemein sehr schlecht aus. Die Autoversicherung hat nun mal die Freundin abgeschlossen und muss auch dafür zahlen. Also die vollen Kosten plus die Mahngebühren. Bei den 6000,- € kann das mit dem Verfahren schon klappen. Da liegt ja ein Vertrag vor. Das kann aber sehr lange dauern und es ist auch nicht sicher , dass man da alles wiederkriegt.
2007-03-25 05:07:26
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answer #7
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answered by Anonymous
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Teuer wird sowas immer. Anzeige geht nicht,weil es für die Polizei keine Straftat ist. Es bleibt nur die Zivilklage,die ein Anwalt einreichen muss. Oder den Gerichtsvollzieher schicken,der räumt alles ab, wenn was vorhanden ist. Sonst sieht es trübe aus. Viel Glück.
2007-03-25 04:52:49
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answer #8
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answered by Bora 6
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Deine Frage mit der Autoversicherung hatte ich vorhin auch gelesen, dazu kann ich allerdings nichts sagen. Wenn die Versicherung auf ihren Namen läuft und ihr Ex Freund abstreitet, dass er den Unfall verursacht hatte, sehe ich da auch schwarz.
Aber bei der Sache mit dem Darlehen von 6000 Euro sehe ich durchaus Chancen, da sie die schriftliche Absicherung hat, die er unterschrieben hat.
Damit kann sie das Geld einklagen, also seid ihr meines Erachtens nach schonmal auf dem richtigen Weg.
Es scheint als würde er sich weigern deiner Freundin das Geld zurück zu zahlen und wenn ihr euch gar nicht mit ihm einigen könnt, ist bei so einer großen Summe der gerichtliche Weg wohl der einzige Mögliche.
Wenn die beiden doch mal zusammen waren und sie sich so vertraut waren, dass sie ihm so viel Geld geliehen hat, müsste sie doch mit ihm reden können, oder?
Dass sie ihm vielleicht entgegen kommt und ihm einen Teil erlässt und die Raten runtersetzt auf vielleicht 25 Euro, je nachdem was er für ein Einkommen hat.
Ihr solltet es auch außergerichtlich versuchen euch mit ihm irgendwie zu einigen. Wenn er sich aber auf nichts einlässt, müsst ihr die 6000 Euro tatsächlich einklagen.
Bei der Autoversicherung sehe ich wie gesagt schwarz. Es sei denn, er bestätigt dass er den Unfall verursacht hat.
Ich wünsche euch jedenfalls alles Gute.
2007-03-25 04:48:39
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answer #9
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answered by Anonymous
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Tja... die Versicherung kannst Du leider abhaken. Das bleibt dann leider Dein Part.
Wegen der 6000.- € hast Du Chancen. Gerichtliches Mahnverfahren durch laufen lassen. Wenn er kein begründedeten Einspruch gegen dieses einlegen kann, hast Du einen Titel gegen Ihn. Im weiteren kannst Du Ihn über das Gericht (Gerichtsvollzieher) zwingen lassen einen Offenbahrungseid abzulegen. Über diesen kannst Du gar Haft beantragen, wenn er nicht nach kommt. Somit wird der Druck immer höher.
Viel Glück.
2007-03-25 04:44:09
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answer #10
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answered by Dandy 4
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