Meine Freundin hat für ihren Ex-Freund vor 3 Jahren eine Autoversicherung abgeschlossen und diese auf Ihren Namen lauten lassen. Es kam zum Unfall, er konnte den Schaden bzw die Selbstbeteiligung (ca. 1500€) nicht bezahlen. So, nun sind die beiden seit 3 Jahren getrennt und er weigert sich den ausstehenden Betrag von nun etwas über 1500€ zu bezahlen, schlimmer noch: Meine Freundin bekommt nun Mahnungen, ein Inkassobüro will bis Ende März den ausstehenden betrag, sie drohen mit Mahnbescheid.
Unglücklicherweise liegt nichts vor, wo bestätigt wird, das die Versicherung für den Ex-Freund abgeschlossen wurde, und nicht für meine Freundin war. Er hat lediglich einmalig 50€ als mehr oder weniger Teilzahlung von sich aus an die Versicherung überwiesen.
Was können wir tun? WIe stehen die Chancen? Anwalt? Zusätzlich Anzeige?
2007-03-25
04:18:50
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8 antworten
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gefragt von
Martin J
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in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Danke für die schnellen Antworten. Wie könnte man das Geld nachträglich zurückfordern?
2007-03-25
04:27:01 ·
update #1
Könnte es ein Fehler seinerseits gewesen sein, dass er von sich aus einmalig 50€ an die Versicherung gezahlt hat?
2007-03-25
04:29:09 ·
update #2
@gruseleule:
Kann man dich irgendwie Kontaktieren? Klingt so als ob du in die Richtung informiert seiest...
2007-03-25
04:37:49 ·
update #3
Da die Versicherung auf ihren Namen läuft wird sie wohl zahlen müssen und dann kann sie nur versuchen das Geld vom Ex zurück zu bekommen
2007-03-25 04:22:50
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answer #1
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answered by little hawk 6
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Erstens,von den Inkassoheinis braucht NIEMAND Angst zu haben.Und wenn die Lederjacke noch so schwarz,der Akzent noch russisch-gekünstelt,und die aufgeschminkte Backennarbe noch so bedrohlich wirken.
Zweitens,wenn Deine Freundin der Versicherungsnehmer ist,also den Versicherungsvertrag mit der Selbstbeteiligung unterschrieben hat,ist es klar,daß sich sie Versicherung an sie wendet.
Im ärgsten Falle wird sie um die Zahlung nicht herumkommen.Sie müßte dann versuchen,vom Ex das Geld
entweder freiwillig oder im Rahmen eines separaten Gerichtsverfahrens zurück zu bekommen.Verknüpfen kann man die beiden Verfahren nicht.Ich hoffe,daß sie im Rechtsschutz ist.
Wenn der Ex eine Abschlagzahlung an die Versicherung geleistet hat,könnte man davon ausgehen,daß er die Zahlungspflicht anerkennt.Aber Ansprechpartner bleibt für die Versicherung nach wie vor Deine Freundin.Einen Rat vom Anwalt würde ich aber in jedem Falle einholen.
Das weitere Prozedere hat Grusele...schon beschrieben.
2007-03-25 04:52:38
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answer #2
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answered by Fritz 4
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Gegen den angekündigten Mahnbescheid kann man innerhalb einer 2-wöchigen Frist Widerspruch einlegen, dann geht das Verfahren in ein streitiges vor einem Gericht über. Dort kann man dann seine Vorbehalte vortragen.
Aber davon abgesehen, scheint mir an dem geschilderten Sachverhalt nicht alles zu stimmen: Die Versicherung hat dem Unfallgegner den Schaden beglichen und hat dabei auch die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vorauslagt. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Versicherung in Vorleistung tritt und sich dann das Geld vom eigenen Versicherer zurückholt. Wenn das trotzdem der Fall sein sollte, wird sie den Betrag der Versicherung zahlen müssen, denn sie ist ja Vertragspartner und nicht der Unfallfahrer. Sie kann sich aber auf dem selben Weg das Geld vom ehemaligen Freund per Gericht zurückklagen, da es sein Verschulden ist.
Deiner Freundin würde ich dringend raten, solche Policen sofort zu kündigen, denn die Versicherung interessiert sich nicht dafür, warum und für wen das was gelaufen ist.
2007-03-25 04:31:29
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answer #3
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answered by Gruseleule 6
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Wenn nichts Schriftliches darüber vorliegt, dass sie es für ihn abgeschlossen hat und sie eben nach der Trennung nicht die Versicherung gekündigt hat, dann sieht es ganz schlecht für sie aus.
Deine Freundin sollte versuchen, mal mit der Versicherung zu sprechen. Eventuell gibt es doch irgendwie eine Möglichkeit. Parallel dazu würde ich auch noch einen Anwalt befragen.
2007-03-25 04:27:32
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answer #4
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answered by LuckyConny 7
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Tja da wird sie zahlen müssen da es ihre Versicherung war laut Papier und ihr Ex nur der Fahrzeugführer
2007-03-25 04:23:38
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answer #5
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answered by Anonymous
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Hallo Daniela !. Er behandelt Dich wie ein kleines sort, Du darfst nichts und musst immer kuschen. additionally ich an Deiner Stelle würde mich nicht länger von ihm unterbuttern lassen und ihm klipp und klar sagen, substitute into Du von seinem herrschsüchtigen Verhalten hältst. additionally so ein Mann wäre bei mir - wenn ich eine Frau wäre - mit diesem Verhalten an der falschen Adresse, denn er verhält sich wie ein Macho Dir gegenüber ( solche Typen hasse ich sowieso wie die Pest ) und lässt Dir Dein Leben nicht so leben, wie Du es willst. Verstehe nicht, wie Du das an ihm tolerieren kannst und bei ihm bleibst ( hätte schon längst die Notbremse an Deiner Stelle gezogen ) denn auf Dauer wird das ungebührende Verhalten Dir gegenüber nicht mehr intestine gehen, substitute into Eure Beziehung betrifft. Denke mal darüber nach !!!. Liebe Grüße "Mr. Roswell P. Baker".
2016-12-19 13:29:58
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answer #6
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answered by barrecchia 4
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Lt. Versicherungsvertrag ist diese so genannte "Freundin" der Versicherungsnehmer und allein für die Erfüllung der vertraglichen Obliegenheiten verpflichtet. Noch Fragen?
2007-03-27 06:38:57
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answer #7
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answered by Anonymous
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Das habe ich an anderer Stelle schon beantwortet!!! Also, dort nachlesen. So wie es hier geschildert wird, gibt es das nicht!!!!! Es ist natürlich immer nachzuweisen, welches Fahrzeug mit dieser Versicherung versichert worden ist. Und daraus ergibt sich auch, wer der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Versicherung war.
2007-03-25 05:13:18
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answer #8
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answered by Anonymous
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