Fünf mal lebenslänglich wurde zu einmal lebenslänglich zusammengefasst, aufgrund einer Rechtsänderung, denn niemand kann 5 Leben im Knast sitzen. Außerdem bedeutet lebenslänglich in der deutschen Rechtsprechung mindestens 15 Jahre. Sie hat also 15+15 Jahre bekommen und diese 30 wiederum zusammengefasst bedeuten dann mindestens 24. Die hat sie abgesessen. Also die absolute Mindeststrafe. So ist das Gesetz - offenbar haben da einige in Mathematik gefehlt. Über Sinn und Unsinn kann man streiten...
Zu meinen Vorschreibern die behaupten dass lebenslänglich 25 Jahre bedeutet:
lebenslänglich bedeutet nach § 57a StGB lediglich wenigstens 15 Jahre.
2007-03-24 23:22:02
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answer #1
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answered by AliceDasWunder 6
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Bei den Amis kommste da NIE wieder aus dem Knast - doch bei unserer "tollen" Rechtssprechung kommt jeder Verbrecher wieder raus, er muß nur intelligent genug sein die Psychologen zu überlisten und ihnen Honig um den Mund zu schmieren......
2007-03-24 23:17:08
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answer #2
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answered by TamiS 5
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Hallo,
bei uns scheinen Urteile wohl eher Schall und Rauch zu sein!
Ich bin entsetzt, das es zu dieser Freilassung kam!!
2007-03-25 05:12:08
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answer #3
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answered by kdh_nrw 2
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es ist doch egal wie oft man Lebenslang bekommt ich bin der Meinung die Psychologen die dann darüber urteilen ob einer frei kommt oder nicht die sollten dann auch die Verantwortung dafür übernehmen und zwar mit allen Konsequenzen.
2007-03-26 14:06:18
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answer #4
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answered by freesurf 3
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Soweit ich weiß ist einmal Lebenslänglich 25jahre aber irgendwie geht die rechnung dann nicht auf hehe
2007-03-25 01:49:54
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answer #5
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answered by nefertirisworld 3
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Damit will man sichergehen, dass bei Wiedergeburt die Reststrafe noch abgesessen werden kann...
im ernst: das bedeutet, dass sie für jede Mit-Täterschaft an Mord zu lebenslänglich und für andere Delikte zusätzlich zu 15 Jahren verknackt wurde...
2007-03-25 01:47:21
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answer #6
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answered by Michael K. 7
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Rechnerisch 5 x 25 Jahre + 15 Jahre.
Alle Strafen in Deutschland sind aber so ausgelegt, dass die Möglichkeit der Resozialisierung gegeben ist. Also noch Lebenszeit nach der Entlassung bleibt, um in Freiheit mehr oder weniger normal zu leben/zu bestehen. Deshalb könnte man plump behaupten, dass ein 5facher Mörder für den vierten Mord nur noch 6 Monate und den fünften Mord nur noch 14 Tage Haft bekommt. Ausnahme wäre die Sicherheitsverwahrung. Die wird an die Haftstrafe angehängt, wenn Fachleute der Meinung sind, dass der Inhaftierte nach seiner Entlassung weiterhin eine Gefahr für Mitmenschen darstellt. Mal so ganz emotionslos gedacht und aufgeschrieben.
2007-03-24 23:20:26
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answer #7
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answered by Ulli 7
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Zieht man von 24 Jahren, diese 15 Jahre ab, so verbleiben immer noch stolze 1,8 Jahre für einmal "lebenslänglich". Ein Falschparker wird im Normalfall (relativ) "schärfer" bestraft!
2007-03-26 21:54:52
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answer #8
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Das man lange im Knast sitzt.
2007-03-25 08:50:24
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answer #9
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answered by Father Lucifer 2
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Hm das versteh ich jetzt aber auch nicht, wieso wurde sie zu 140 Jahren verurteilt, musste aber nur 24 Jahre absitzen?
LG Annitalia
2007-03-24 23:18:08
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answer #10
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answered by Annitalia 3
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