Hi der Führerschein in Deutschland war schon seit einführung des Lappens schon immer bei 18 Jahren Hier kannst du alles nachlesen über den Lappen:
2007-03-24 06:59:49
·
answer #1
·
answered by Skorpion073 2
·
0⤊
0⤋
Gute Frage ! Ich kann Dir aber nur sagen, das ich 1958
meinen Fuehrerschein, mit 18 Jahren gemacht habe !
Von einem mindestalter 21 Jahre, ist mir auch nichts bekannt!
2007-03-27 04:03:02
·
answer #2
·
answered by buschorn63 6
·
0⤊
0⤋
Ich machte bereits 1970 meinen Führerschein und da galt 18 als Mindestalter.
Ich glaube das Mindestalter für die (damalige) Klasse 3, jetzt "B", WAR immer 18 Jahre.
Wenn Du die Volljährigkeit meinst:
bereits am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.
In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.
2007-03-24 14:24:00
·
answer #3
·
answered by RL 7
·
0⤊
0⤋
das ist genau richtig was ronny geschrieben hat,du verwechselst das mit der volljährigkeit,die wurde laut gesetz einmal geändert von 21 auf 18 jahre.
für den LKW-führerschein musst du allerdings 21 jahre alt sein.
die Volljährigkeit wurde am 1.januar 1975 von 21 auf 18 jahre ,geändert!!
2007-03-24 14:02:22
·
answer #4
·
answered by thomas r 1
·
0⤊
0⤋
Für den Autoführerschein gab es noch nie ein Mindestalter von 21 Jahren. Das Mindestalter von 18 Jahren wurde schon vor dem 1. Weltkrieg eingeführt, davor gab es meines Wissens gar kein Mindestalter.
mfg ronny
2007-03-24 13:45:00
·
answer #5
·
answered by rronny 7
·
0⤊
0⤋