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Ich habe Bescheid bekommen, das ich aus dem Jahr 2003 angeblich noch Beiträge offen habe.
Ab wann sind solche Forderungen verjährt?

2007-03-23 23:13:52 · 3 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

3 antworten

Ohne Bescheid nach 4 Jahren, wenn wir dieser Seite glauben dürfen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beitragsforderung__f18449.html

Zitat aus dem o. g. Link:
Ansprüche auf Krankenkassenbeiträge verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (§ 25 SGB 4). Sind die Krankenkassenbeiträge durch Beitragsbescheid festgesetzt worden und ist dieser unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 52 SGB 10).

2007-03-23 23:22:49 · answer #1 · answered by Ulli 7 · 0 0

So viel ich weiß sind es 30 jahre!
Arbeite bei der Krankenkasse und werde mal genau nachfragen ok!
Was genau für Beiträge sind es denn?? Versicherungsbeiträge von freiwilliger Versicherung oder von Leistungen?

2007-03-27 06:59:40 · answer #2 · answered by Michaela T 1 · 0 0

Hier steht auch etwas dazu drin:
http://www.dkgev.de/dkgev.php/print/1/cat/112/aid/1021
http://www.rpmed.de/php/veroeffentlichungen_vertragsrecht-kassenrecht_01.html
http://www.123recht.net/fea/Verjährung__f21248.html
mfg ronny

2007-03-27 04:15:02 · answer #3 · answered by rronny 7 · 0 0

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