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Sollte es für Kraftfahrer eine Lichtpflicht geben wenn es Regnet oder Schneit? Unabhängig von der Tageszeit?

2007-03-23 05:42:18 · 22 antworten · gefragt von Windstill 4 in Autos, Transport & Verkehr Sicherheit

Lauter erstklassige Antworten! Ich lasse abstimmen......kann mich einfach nicht für eine beste Antwort entscheiden.
Vielen Dank an alle!

2007-03-23 18:58:30 · update #1

22 antworten

Ich kann beim besten Willen an kein Kontra denken...

wie wärs mit einer 24h Lichtpflicht, wie es schon in vielen Ländern üblich ist?

2007-03-23 05:47:04 · answer #1 · answered by Black Dog 5 · 2 1

Ich würde auf jedenfalls dafür plädieren dass bei trüben
Wetter mit Licht gefahren werden muss, egal ob es Regnet
oder Schneit,
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte schon zur eigenen Sicherheit darum bemüht sein und mit Licht fahren.

2007-03-23 13:27:56 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Lichtpflicht ja! Aber dann mal dem Gesetzgeber auf die Füsse treten das endlich LED Lampen genehmigt werden.

2007-03-23 13:25:57 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Bei schlechtem Wetter oder schlechter Sicht ja,ansonsten nein.In Österreich gibt es Lichtpflicht.Aber man ist schon am überlegen diese Pflicht einzuschränken.Da dadurch auch wesentlich mehr Abgase in die Luft geblasen wird.

2007-03-23 13:16:26 · answer #4 · answered by fuchs k 2 · 1 0

hi ich sage mal kommt immer auf die wetter verhältnisse an!

2007-03-23 12:54:02 · answer #5 · answered by eine welt 2 · 1 0

Ich finde schon.
Da wird man besser gesehen.

2007-03-23 12:47:22 · answer #6 · answered by Johannes H 3 · 1 0

bei regen,schnee oder diesigem wetter fahren wir immer mit licht ,in vielen ländern ist es pflicht auch tagsüber mit licht zu fahren, egal was für wetter
ich wäre für lichtpflicht
grüß Luzia

2007-03-23 18:16:43 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Klar doch ....! ! lieber gesehen, als übersehen werden....

2007-03-23 16:56:35 · answer #8 · answered by Thomas 6 · 0 0

Pro . In jedem Fall,sehen,und gesehen werden.Mache das schon immer,wegen der allgemeinen Sicherheit.

2007-03-23 13:42:04 · answer #9 · answered by Bora 6 · 0 0

Das gibt es schon.
StVO §17Abs.1&3

2007-03-23 13:29:10 · answer #10 · answered by Razor 2 · 0 0

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