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13 antworten

ja, Grundsteuer ist umlagefähig!


????Welcher Unwissende verteilt denn hier haufenweise miese Daumen??????
.

2007-03-23 02:26:51 · answer #1 · answered by keks 7 · 3 2

eindeutig ja. grundsteuer, hausversicherung, allgemein beleuchtung, wasser, abwasser, gartenpflege, hausmeister sind alles umlagefaehige kosten, die die mieter leider zahlen muessen.

2007-03-23 09:54:30 · answer #2 · answered by Heide G 3 · 2 0

Vom Vermieter umgelegt werden dürfen:

- Grundsteuer
- Versicherungen
- Hausmeister (Schneeräumung, Rasenmähen)
- Allgemeinstrom (Treppenhauslicht usw.)
- Allgemeinwasser (z.B. Wasserhahn aussen am Haus)
- Hausantenne

2007-03-23 09:45:45 · answer #3 · answered by nachtrauch 3 · 2 0

Es werden vom Vermieter alle anfallenden (Neben)Kosten, so auch Grundsteuer, an den Mieter weitergegeben.

Ich wundere mich auch, warum ich Gebäudeversicherung usw. bezahlen muss, obwohl ich nur Mieter der Wohnung bin und nicht Besitzer des Hauses.

Laut Gesetz ist es rechtens, aber nicht wirklich gerecht.

2007-03-23 09:43:59 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

ja
darfst du.

2007-03-23 09:57:18 · answer #5 · answered by whyskyhigh 7 · 1 0

Ja, das darf er und auch verschiedene Versicherungen, wenn es im Mietvertrag steht.

2007-03-23 09:43:08 · answer #6 · answered by Charly 3 · 2 1

ja

2007-03-26 17:21:25 · answer #7 · answered by O 7 · 0 0

Ja, wenn dies der Mietvertrag so regelt.

2007-03-24 06:52:01 · answer #8 · answered by emir 4 · 0 0

Ja, mache ich auch. Die Grundsteuer gehört zu den Umlagefähigen Nebenkosten. Lediglich wenn in Deinem Mietvertrag die Grundsteuer ausgeschlossen wäre, könnte darauf verzichtet werden. Sowas wie Hausverwalter oder Instandhaltung darf dagegen nicht umgelegt werden.

2007-03-23 17:37:03 · answer #9 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Ja gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten laut §23 Betriebskostengesetz.

2007-03-23 13:26:16 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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