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Mein Arbeitgeber ist in Hong Kong und ich arbeite in China in einem Ort, wo fast keiner Enlisch versteht, ich bisher auch noch keine Post ausfindig machen konnte. Ausserdem ist es mir unmoeglich persoenlich rechtzeitig beim Arbeitgeber die Kuendigung abzugeben.
Danke fuer die cleveren Antworten!

2007-03-22 19:51:11 · 8 antworten · gefragt von Astrid B 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

8 antworten

Mail gilt nicht, aber eine Kündigung per Fax ist eine gute Alternative. Schicke es mit einem Zeugen, dass Du genau zu dieser Zeit diesen Text abgeschickt hast und behalte die Sendebestätigung.

Das gilt natürlich nur, wenn Dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen wurde. Mit chinesischem Recht bin ich nicht so vertraut.

2007-03-22 22:51:47 · answer #1 · answered by Raik 7 · 1 0

Wie hast Du denn Deinen Arbeitsvertrag bekommen??? Auch per eMail???
Schicke zur Not Deine Kündigung an eine Person Deines Vertrauens nach D, die wiederum kann die Kündigung ja per Post an Deinen Arbeitgeber schicken. In D gibt es ja zum Glück NOCH(!) Postämter.
Eine Kündigung per eMail wird meines Wissen nicht anerkannt, da sie keine handschriftliche(!) Unterschrift hat.

2007-03-23 02:57:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Du kannst Deinem Arbeitgeber die Kündigung als Anhang informativ Zusenden, aber im allgemeinen gilt wieterhin die nur per Post.

2007-03-23 05:44:58 · answer #3 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

du kannst hier nicht nach rchtsfragen für ein anderes land fragen!
vergiss alle antworten die Du hier erhälst! meinst du im ernst hier würe jemand das chinesiche rechtssystem kennen?

Gruß aus der Eifel
Steffen

2007-03-23 03:57:01 · answer #4 · answered by Steffen 5 · 0 1

per hand mit unterschrift und allem drum und dran

2007-03-23 03:13:47 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 2

nein. du musst ihm was schriftliches per hand unterschriebendes senden. mail gilt nicht

2007-03-23 03:11:17 · answer #6 · answered by miss_elly 5 · 0 2

eine kündigung per email ist formell nicht rechtskräftig, kann aber von der gegenpartei angenommen werden und schriftlich bestättigen. ansonsten sieht es vorgericht sehr düster aus ( für den kündiger).

wobei dein arbeitgeber es schwer haben wird dich zur arbeit zu zwingen.^^

2007-03-23 03:04:20 · answer #7 · answered by cerzis 2 · 0 2

Eine eigenhändige Unterschrift wäre für eine rechtsgültige Kündigung schon notwendig. Eine Kündigung per Fax ist ebenso gültig, da ja die Unterschrift auf dem Original eigenhändig erstellt wurde. Du musst nur das Original unbedingt behalten! Frag aber sicherheitshalber noch bei einer Arbeitnehmervertretung nach - wenn möglich.

2007-03-23 03:01:03 · answer #8 · answered by streetlife 4 · 0 2

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