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Können ALG oder Hartz IV gekürzt werden, wenn man solch einen Job als Nichtraucher oder als (Gelegenheits-)Raucher ablehnt?

2007-03-22 19:49:47 · 9 antworten · gefragt von Brian W. Ashed 7 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Bin selber als Nichtraucher in einem "rauchfreien" Arbeitsverhältnis.

Aber da ja alles nur eine Frage der Arbeitsbereitschaft ist....
Oder kann man einen solchen Raucherarbeitsplatz ohne Folgen ablehnen?


Mich interessiert EURE Meinung!

2007-03-22 19:52:43 · update #1

@Displicentia
das ist die Theorie.

Aber es handelt sich nicht um eine verbotene Tätigkeit. Zumutbar ist - wenn ich richtig informiert bin - doch jede legale Tätigkeit?

Jobs mit hohem Stressfaktor (lies mal nach, welche Krankheiten es so bei Leuten im Servicebereich gibt, Stichwort "emotionale Dissonanz") sind nicht nur abstrakt gefährlich, sondern definitiv schädlich.
Trotzdem sind sie zumutbar.

Warum also nicht auch der Job in der Kneipe?

2007-03-22 20:08:09 · update #2

Vorschlag zur Güte:

Die Kellner tragen bei ihrer Arbeit Mundschutz, bedruckt mit den netten Warnhinweisen, die man schon von den Zigaretenschachteln kennt?
Gerne mit Zigarettenwerbung?

2007-03-22 20:50:43 · update #3

9 antworten

Eine Ablehnung klingt logisch, finde ich, nachdem die Länder so ein Tamtam um das Gesetz des Nichtrauchenden macht.

2007-03-22 20:04:04 · answer #1 · answered by A, 4 · 0 0

Wer sich vor der Arbeit drücken will, dem könnte kein gelungeres "Argument" geboten werden. Nur seltsam, dass erst ein "Gesetz" diese "Schärfung" des Bewußtseins geschaffen hat!

2007-03-27 07:09:37 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 1 0

Zumutbar ist auch jede Arbeit die NICHT deine Gesundheit
gefährdet. Rauchen IST GESUNDHEITSSCHÄDLICH und das ist erwiesen. Wenn die ARGE zicken macht geh zum Rechtsanwalt (Prozesskostenhilfe beantragen und/oder Beratungsschein vom Gericht holen).

2007-03-30 07:02:57 · answer #3 · answered by Big Tom 4 · 0 0

Wer nicht raucht lehnt ab, die anderen nicht!!!

2007-03-24 20:56:48 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

ALS NICHTRAUCHER ABLEHNEN

GELEGENHEITSRAUCHER NICHT

2007-03-23 11:58:20 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Wer sich als Gelegenheitsraucher (was immer das ist) einen solchen Job ablehnt, begibt man sich auf sehr dünnes Eis, denn die Techniken hier den Arbeitsscheuen vom echten Nichtraucher zu unterscheiden sind sehr weit ausgereift!
Zudem: es ist nicht erwiesen, dass "Gelegenheitsraucher" damit eher vor Lungenkrebs geschützt sein könnte. Bei entsprechender Disposition ist damit zu rechnen, dass ein Glimmstängel zur falschen Zeit geraucht schon ausreicht.....! Das Passivrauchen wird ja ohnehin verketzert. Da ist der "Gelegenheitsraucher" erst recht gefährdet, denn er sorgt ja auch noch selbst für zusätzliche Risiken!

2007-03-23 03:55:11 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

irgendwann gibt man den rauchern noch eine klapper in die hand und zwingt sie in raucherstationen so wie früher die leprakranken isoliert wurden.. dann haben wir endlich die gefunden, auf die alle wütend sein können
wenns probleme gibt hat die menschheit immer bumänner gefunden
die der mehrheit zum frass vorgeworfen wurden
das ist "praktisch" weil es ablenkt
von den wirklichen problemen.. und eine uralte psychologische erkenntnis.. genannt gruppendynamik

2007-03-23 03:28:42 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Ein Job muss nicht angenommen werden, wenn er eine Beeinträchtigung oder Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Der Arbeitgeber hat u.a. die Pflicht, solche Gefahren von einem Arbeitnehmer fernzuhalten.
Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach - auch unter dem Gesichtspunkt des neubeschlossenen Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit, kann das Arbeitsamt hier Niemanden in den blauen Dunst hineinzwingen, oder Nachteile bei der Zahlung von Versorgungsgeldern zufügen.

@B´man: Deine Bedenken gelten in dem Fall ja auch nur für Nichtraucher - die werden sich sicherlich weigern können gezwungenermaßen in Raucherkneipen zu arbeiten. Informiere Dich mal über Jobs in Kneipen, ich hatte selbst mal eine und habe in diversen Kneipen gearbeitet. Da wird keine Stelle offiziell ausgeschrieben, wer nicht passt, wird rundheraus abgelehnt, Kündigungsschutz, Tarifurlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es gar nicht. Es handelt sich um "Tagelöhner"-Arbeit, die von Arbeitsamt sowieso nicht als Job vermittelt wird und mit Sicherheit eher "schwarz" als auf Lohnsteuerkarte durchgeführt wird. Ich glaube nicht, das man gezwungen wird, in der "Eckkneipe" zu arbeiten, weil ich nicht glaube, das ein normaler Kneipenwirt als Arbeitgeber gesehen werden möchte - mit allen rechtlichen Konsequenzen.

2007-03-23 03:00:57 · answer #8 · answered by Displicentia 6 · 0 1

das Rauchverbot wird so oder so aufgeweicht, Sonderregelung für ...... und so weiter, wenn: dann Bestimmung, da wird es für arbeitsunwillige Empfänger auch Möglichkeiten geben, einen Job abzulehnen und nach positver Ablehnung sich erst einmal eine anzustecken. Damit schere ich nicht alle über einen Kamm, sondern die Betonung liegt auf :arbeitsunwillig!

2007-03-23 03:05:30 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 2

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