Köln: Empörung über Gerichtsurteil zu Behinderten=
Köln, 8.1.98 (KNA) Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat einer
Wohngemeinschaft von geistig behinderten Männern vorgeschrieben,
wegen durch die Behinderung verursachten Lärmbelästigungen im
Garten besondere Ruhezeiten einzuhalten. Die Geräusche wie
Lallen, unartikuliertes Schreien und Stöhnen seien auf die Dauer
für den Kläger unzumutbar, unterstrich das Gericht in seinem am
Donnerstag veröffentlichten Urteil (AZ: 7 U 83/96). Ein Nachbar
hatte gegen den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger
der Wohngruppe in der Nähe von Düren geklagt.
Der LVR wertete das Urteil als Verstoß gegen das Grundgesetz und
als Schlag ins Gesicht für alle Behinderten. In diesem
Gerichtsurteil werde die äußerst bedauerliche Reihe von
behindertenfeindlichen Urteilen in Deutschland fortgesetzt.
Falls ein solches Urteil Allgemeinverbindlichkeit hätte, müßten
in Deutschland Tausende Behinderte nun wieder ruhiggestellt oder sogar weggesperrt werden, hieß es
2007-03-22
06:37:50
·
6 antworten
·
gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Der Graupapagei hier nebenan ist auch nicht von Karajan gestimmt worden. Da beklagt sich keiner! - Menschen als abschaltbare Automaten einzustufen ist für mich unmenschlich!
2007-03-23
22:04:53 ·
update #1