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Köln: Empörung über Gerichtsurteil zu Behinderten=
Köln, 8.1.98 (KNA) Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat einer
Wohngemeinschaft von geistig behinderten Männern vorgeschrieben,
wegen durch die Behinderung verursachten Lärmbelästigungen im
Garten besondere Ruhezeiten einzuhalten. Die Geräusche wie
Lallen, unartikuliertes Schreien und Stöhnen seien auf die Dauer
für den Kläger unzumutbar, unterstrich das Gericht in seinem am
Donnerstag veröffentlichten Urteil (AZ: 7 U 83/96). Ein Nachbar
hatte gegen den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger
der Wohngruppe in der Nähe von Düren geklagt.

Der LVR wertete das Urteil als Verstoß gegen das Grundgesetz und
als Schlag ins Gesicht für alle Behinderten. In diesem
Gerichtsurteil werde die äußerst bedauerliche Reihe von
behindertenfeindlichen Urteilen in Deutschland fortgesetzt.
Falls ein solches Urteil Allgemeinverbindlichkeit hätte, müßten
in Deutschland Tausende Behinderte nun wieder ruhiggestellt oder sogar weggesperrt werden, hieß es

2007-03-22 06:37:50 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Der Graupapagei hier nebenan ist auch nicht von Karajan gestimmt worden. Da beklagt sich keiner! - Menschen als abschaltbare Automaten einzustufen ist für mich unmenschlich!

2007-03-23 22:04:53 · update #1

6 antworten

Ich finde es traurig, das für solche Regeln erst ein Gericht bemüht werden muss. Ich arbeite auch mit geistig Behinderten, und da gibt es tatsächlcih einige Schwerstbehinderte, die ganz schön laut sein können.
Aber WENN jemanden das stört, so kann er doch auch das Gespräch suchen mit den zuständigen Betreuern.
andererseits, jede Straße mit Autolärm wird geduldet, Kinder und Behinderte aber meint man "abstellen" zu können, das ist deutsches Menschenbild.

2007-03-22 08:34:15 · answer #1 · answered by Axel 5 · 1 0

Und wo ist nun deine Frage? Ich finde, dass in Deutschland viele Gruppen diskriminiert werden. Aber es geht ja keiner groß auf die Strasse um gegen sowas zu demonstrieren. Finde ich schade. Aber Demos scheinen keine deutsche Eigenschaft zu sein.

2007-03-22 13:41:44 · answer #2 · answered by inseliona 2 · 1 1

Grundsätzlich finde ich das Urteil völlig in Ordnung. Ob es natürlich diesen Einzelfall richtig würdigt, kann kein Aussenstehender überhaupt beurteilen. Und ich sehe darin auch überhaupt nichts Behindertenfeindliches, wenn festgestellt wird, daß nicht nur Behinderte Rechte haben, sondern andere Mitbürger auch. Es ist für die Betreuer kein unzumutbares Ansinnen dafür zu sorgen, daß Ruhestörungen z.B. während der Mittagsruhe (mancherorts von 13-15.00 Uhr)
oder abends nach 22.00 unterbleiben. Man kann Türen und Fenster während dieser Zeit schließen und die Abläufe im Innenbereich stattfinden lassen. Es gibt kein Grundrecht andere Menschen einer Lärmbelästigung auszusetzen.
So, wie ein Gesunder auch nicht seine Stereoanlage 24 Std aufdrehen kann. Auch dann nicht, wenn er inzwischen schwerhörig geworden sein sollte. Dies gilt auch für andere Formen der Lärmbelästigung, wie zB durch Hunde, Papageien etc. Keine gesellschaftliche Gruppe kann einen Rechtsanspruch auf Sonderbehandlung geltend machen. Und das ist auch gut so. Sonst gäbe es auch keine Lärmschutzzäune an Bahnstrecken und Verkehrsstrassen und die Verursacher würden riesige Summen sparen. Zum Nachteil der Betroffenen.

2007-03-24 21:19:13 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 1

wer ist denn darüber empört,?? ich kenne fälle von urteilen,da habe ich gedacht wir leben im dritten reich.gegen diese urteile hat nicht ein Politiker Einspruch erhoben.nenne die Beispiele gerne an anderer stelle.

2007-03-23 01:48:04 · answer #4 · answered by Jürgen D 5 · 0 1

Was ist mit den Richtern im Moment los? Erst heut morgen die Marokkanerin mit Prügelgatten und verweigerter Scheidung und jetzt erzählst du von Behindertendiskriminierung.
Wo ist unser Grundgesetz?

2007-03-22 13:52:30 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

also ich kann das Urteil nachvollziehen
natürlich können die behinderten Menschen nichts dafür und ich habe gerade meinen Zivildienst hinter mir in dem ich zum großen Teil mit behinderten Menschen zu tun hatte.
auch wenn diese Menschen nichts dafür können, kann man nicht die Nachbarn ununterbrochen der Lärmbelästigung aussetzen
das mag zwar bescheuert klingen ist aber so.
und es geht hierbei ja nur um eine zeitliche Regelung
ich habe nichts gegen Behinderte aber wenn zum beispiel ein Kleinkind ununterbrochen schreit geht das einem irgendwann auch auf den Wecker egal wie süß das Kind sein mag.

2007-03-22 13:59:11 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 3

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