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..ist verheiratet kein Ehevertrag..der kann nicht bezahlen..habe ich generell die Möglichkeit auf das gemeinsame Vermögen im Rahmen des juristischen weiteren Verfahrens zuzugreifen?

2007-03-21 09:31:23 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

5 antworten

Ich kann nur für Österreich sprechen:

Wenn eine Frau Schulden im Rahmen ihrer "Schlüsselgewalt" macht, das heisst, wenn sie notwendige Anschaffungen für den Haushalt macht, wie z.B. Lebensmittel, notwendige Möbel und Küchengeräte, dann muss der Mann für ihre Schulden aufkommen, wenn sie selbst zahlungsunfähig ist.

Sollte jedoch eine Ehefrau andere Schulden machen, wie z.B. Spielschulden, übermässiges Einkaufen von Kleidern oder eben Ausleihen von Geld für ganz persönliche Bedürfnisse, dann haftet der Mann nicht.

Und denke immer, dass bei einem Prozess die lachenden Dritten die Rechtsanwälte sind. Denn meist prozessieren Parteien z. B. um ein Haus, bis sich die Anwälte das Haus teilen.....

2007-03-21 11:04:20 · answer #1 · answered by Hilly 6 · 0 0

Hi, ich kenne einen Fall, da war der Mann der Alleinverdiener, die Frau wollte nicht bezahlen und hat darauf verwiesen kein eigenes Einkommen zu besitzen....ein Gericht hat daraufhin entschieden, dass ein Achtel des Nettoeinkommens des Ehemannes der Frau als Taschengeld zusteht und von diesem "Taschengeld" musste sie ihre Schuld bezahlen....
...viel Glück und viel Spaß noch

2007-03-21 16:39:42 · answer #2 · answered by angie48 6 · 3 0

Nein,nicht wenn der-/diejenige die schulden bei Dir vor Eheschließung angehäuft hat.

2007-03-21 16:35:43 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Inkasso ist völliger Schwachsinn da diese meist genauso teuer sind wie ein Rechtsanwalt aber eine gerichtliche Vertretung im Zweifel nicht möglich ist. Brauchst du dann später doch einen Rechtsanwalt bleibst du sogar auf den Inkassokosten sitzen. Der Mahnbescheid kann auch von dir selbst beantragt werden. Formular gibt es im Schreibwarenhandel. Vorab solltest du den Schuldner jedoch nachweisbar zur Rückzahlung auffordern (Einschreiben mit taggenauer Frist).

2007-03-22 05:18:15 · answer #4 · answered by Stroem 3 · 0 0

Hinweis: Inkassogesellschaft beauftragen. Mahnbescheid bei Gricht besorgen. Anwälte sind i.d.R. teuer und bringen nicht immer den gewünschten Erfolg.

2007-03-22 01:45:21 · answer #5 · answered by tabaros 3 · 0 1

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