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Während der Elternzeit gibt es keinen Urlaub. Wenn Du aber während der Elternzeit geringfügig arbeitest (maximal 16 Stunden), dann hast Du für dieses Arbeitsverhältnis Anspruch auf Urlaub. Der berechnet sich dann genauso wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis.
Genauso verhält es sichmit dem Weihnachtsgeld.

2007-03-21 06:27:53 · answer #1 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

Also ich weis ja nicht, wie das heute ist aber 2002 habe ich im 1. Jahr der Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen!!
Du mußt Dich darüber bei deiner Mitarbeitervertretung informieren.

2007-03-23 09:35:34 · answer #2 · answered by Gabi H 1 · 0 0

Du bekommst keine extra Zahlungen. Da diese Sonderzahlungen aber in dein Jahresgehalt einfliessen und somit zum Einkommen zählen wird es auf das Elterngeld angerechnet und du bekommst quasi mehr Elterngeld.

2007-03-21 10:00:05 · answer #3 · answered by kabejota 3 · 0 0

nein, das steht dir nicht zu. weder bei privaten firmen noch im öffentlichen dienst. es gibt aber firmen die zahlen freiwillig.

2007-03-21 08:46:15 · answer #4 · answered by Miramar 5 · 0 0

Während der Elternzeit arbeitest Du nicht als bekommst Du auch kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld.

2007-03-21 06:30:35 · answer #5 · answered by 7 · 0 0

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