Ein Handel kommt zustande, wenn ein Käufer und ein Verkäufer Willenserklärungen abgeben, dass der eine vom anderen die Ware bekommt und der andere dafür Geld oder eine andere Gegenleistung.
Diese Willenserklärung erfolgt normalerweise freiwillig. Zwangshandel ist, wenn eine von beiden Seiten (oder beide) dazu verpflichtet ist, diese Willenserklärung abzugeben.
Z.B. wenn man sich im Vorfeld verpflichtet hat, etwas zu tun, z.B. Aktien zum Kauf anzubieten, ein Leasingfahrzeug zu übernehmen oder ähnliches.
2007-03-21 05:07:25
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answer #1
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answered by Raik 7
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Du meinst sicher den Zwangshandel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen
Dann ist hier mehr Info:
http://www.bwl-bote.de/20030730.htm
oder hier:
http://www.impulse.de/pol/269217.html?PHPSESSID=0f5551f13373175f52339e8124fb58f8
2007-03-21 04:08:06
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answer #2
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answered by RL 7
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1. Es gibt etwas was ich verschenken oder billigst verkaufen könnte, aber nicht darf! Man zwingt mich dazu, dieses "etwas" zu "marktüblichen" Preisen zu verkaufen.
2. Ich muss ein Produkt kaufen, was ich eigentlich garnicht wirklich benötige (zum Beispiel als Teil einer großen Gemeinschaft, um das Überleben eines "Partner" zu sichern - fällt mir spontan Cuba ein).
3. Ich bin Teil eines Verbundes und muss meinen Beitrag in Form von Warenlieferungen leisten weil ich die Möglichkeit habe sie herzustellen, was aber bedeuten kann, dass ich sie eigentlich ganricht herstellen möchte, weil sie keinen Gewinn bringen. Dennoch muss ich, ob ich will oder nicht.
Frag mich bitte nicht nach der genauen Definition, die habe ich im Moment nicht auf Lager. Sollte sich aber niemand finden ... reiche ich sie später sicherlich nach :D
@RL, den Zwangshandel gabs bereits im Kolonialismus, also nicht erst seit dem Diskurs über die Erderwärmung im Zusammenhang mit den Emmissionsaustößen der großen Industrienationen ;)!
2007-03-21 04:07:32
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answer #3
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answered by MySign 3
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