English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wieviel Urlaub steht mir zu, wenn ich 2 Monate lang arbeite?
Worauf kann ich mich berufen? Ist es okay, wenn ich mir den Urlaub auszahlen lasse?

2007-03-20 20:13:13 · 5 antworten · gefragt von raphaelrojas 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Grundlage ist eine 5-Tage-Woche mit je 25h Arbeitszeit. Habe ich dann nicht nur 20Tage Jahresurlaubsanspruch und somit 20/12*2?

2007-03-20 20:25:24 · update #1

5 antworten

grundlage ist das bundesurlaubsgesetz, das jedem arbeitnehmer urlaub zuspricht. im jahr sind das 24 arbeitstage oder 4 wochen, anteilig auf 2 monate = 4 tage.

das burlg gilt auch für aushilfen und 400€-kräfte. klar, wenn der urlaub nicht in natura genommen werden kann, besteht ein anspruch auf abgeltung.

2007-03-20 20:18:31 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Teilurlaub

Anspruch auf Teilurlaub entsteht, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr wegen Nichterfüllung der Wartezeit (6 Monate) keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt. Dann steht ihm ein Zwölftel für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu.
Dies ist immer dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 1.7. des Kalenderjahres beginnt, denn die Wartezeit von 6 Monaten kann in diesem Kalenderjahr nicht mehr erfüllt werden. Dann hat der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch von 5/12.


ich würde sagen 2 tage pro monat

2007-03-20 20:20:40 · answer #2 · answered by frankkis 5 · 1 0

Meines Wissens begründet eine solche "Beschäftigungszeit" noch keinen Urlaubsanspruch! -

2007-03-20 21:17:35 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 1

In der Regel bekommt man in den ersten 6 Monaten (Probezeit) keinen Urlaub. Je nach Vertrag besteht aber pro Monat entsprechender Anspruch, der nach den ersten 6 Monaten genommen werden kann. Ob man sich den Urlaub auszahlen lassen kann, das ist von Firma zu Firma verschieden. Ein genereller Anspruch vom Gesetzgeber zur Auszahlung besteht nicht. Wenn aber innerbetriebliche Gründe vorliegen, so daß kein Urlaub genommen werden kann, so besteht natürlich die Verpflichtung zur Auszahlung.

2007-03-20 20:21:43 · answer #4 · answered by mell_hmb 3 · 0 1

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht. (§ 4 BUrlG)

Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG)

2007-03-21 00:08:05 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 3

fedest.com, questions and answers