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6 antworten

jaas geht du darfst nur nicht ausbilden, wenn du dann verkäuferinnen suchst mail mir habs gelernt.

2007-03-21 01:23:26 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 2

ja kann man.
früher ging das nur, wenn man dafür dann einen meister einstellt, aber heut geht das auch ohne meister!

2007-03-20 19:18:08 · answer #2 · answered by kiki-G 6 · 1 0

Meines Wissens nach JA.

Den Meister braucht man i.d.R. nur dann, wenn man Lehrlinge ausbilden möchte.

2007-03-20 19:17:29 · answer #3 · answered by steve260479 2 · 1 0

Da würde ich einen Meister anheuern, der sich die eine oder andere Mark neben seiner Rente sicherlich gern verdient!

2007-03-22 07:23:24 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Ja man kann.
Wie gesagt du darfst nicht ausbilden.
Du musst aber nachweisen, dass du in der Lage bist einen Betrieb zu führen (Buchhaltung und so).
Wenn ich mich nicht irre kannst du auch einen Betriebswirt einstellen, dann hast du keine Probleme.
Oder machst es über einen Steuerberater, dann musst du nur noch die Belege und eine Vorerfassung (Buchung) hin schicken.
Lass dich am besten unverbindlich von einem Steuerberater "beraten". :-)

2007-03-22 02:36:57 · answer #5 · answered by vivi162005 2 · 0 0

Ich muss meinen beiden vorgänger recht geben ja man kann eine Bäckerei eröffnen , auch wenn man kein Meister ist.
Man muss aber einen Meister haben wenn man Lehrlinge ausbilden will.
Z.B. eine malerfirma darf sich nur dann malermeister bla bla nennen wenn der chef ein meister ist , wenn nicht nur Malerfirma.

2007-03-21 00:12:59 · answer #6 · answered by marillion 2 · 0 0

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