Leider ist das, was bisher gesagt wurde nicht mehr so ganz aktuell, seit 01.06.2006 gibt es für Hartz IV-Empfänger KEINEN RECHTSANSPRUCH mehr auf Existengründungsdarlehen.
Ich-AG
Die Bezeichnung Ich-AG (Akronym von Ich-Aktiengesellschaft, wenn auch gesellschaftsrechtlich falsch) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Der EXGZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte dem Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.
Vom 1. Juli 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat.
Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld I-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuß.
Schau Dir das auch mal an:
http://www.existenzgruenderinfo.de/
2007-03-19 03:22:04
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answer #1
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answered by RL 7
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Natürlich! Ist nützlicher als die lebenslang vorgezogene Pension!
2007-03-22 14:22:11
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answer #2
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answered by Anonymous
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Nein bzw. es sieht sehr schlecht dafür aus.
Diese Ich-AGs sind zu Recht eingestellt worden, da man damit früher oder später eh zum Scheitern verurteilt ist.
Außer du hast eine geniale Geschäftsidee, dann brauchst du allerdings die nicht mehr, weil sich dann genug Geldgeber um dich reißen würden.
Das Problem ist, dass man um sich richtig selbstständig zu machen genug Geld zum Start und als Rücklage braucht.
Dann fallen laufende Kosten an und wenn du keinen finanziellen Rückhalt hast, bist du ganz schnell Pleite bzw. sitzt in der Schuldenfalle.
2007-03-19 11:17:59
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answer #3
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answered by Anonymous
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Hallo,
keine Frage, das geht!
Du bekommst sogar Dein Geld weiter und zusätzlich ca. 175,00 Euro für eine alleinstehende Person, für jedes Familienmitglied gibt es in etwa das gleiche .
Du musst natürlich ein paar Auflagen erfüllen, IHK, Finazierungsplan, Buissnessplan usw. aber dann gehts ab.
Wenn man sich dann weigert, solltest Du einen Fachanwalt für Sozialrechjt hinzuziehen, dann geht alles sehr schnell!
Übrigens den gibts mit Prozesskostenhilfe bzw.Beratungsschein!
Allerdings sobald Dein Geschäft in die schwarzen Zahlen kommt fällt das gesamte Geld weg.
2007-03-19 10:54:10
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answer #4
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answered by carol 1
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frag mal auf der seite des "BsozD" nach...
2007-03-19 10:29:07
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answer #5
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answered by deje17 1
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Kann man!! Als Hartz IV Empfänger ist kaum etwas zu verlieren. Aber mit den Zuschüssen sieht es in den gewünschten Bereichen überhaupt nicht gut aus. Kein Bedarf, kaum Perspektiven!!
2007-03-19 10:19:05
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answer #6
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answered by Anonymous
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klar
zb als ich ag.
sinnvoll ist
eine zeitlang am imbiss erstmal mitzuarbeiten und zu sehen ob das richtig fuer dich ist und dann beim arbeitsamt das geld beantragen.
2007-03-19 10:17:54
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answer #7
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answered by whyskyhigh 7
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Wenn du Hartz 4 hast bist du ja arbeitslos und das bist du als Selbstständiger ja nicht oder zumindest solltest du das nicht sein.
Du kannst ne ICH AG machen dann siehst mit den Zuschüssen auch besser aus.
Gruss
2007-03-19 10:13:38
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answer #8
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answered by Jitano 3
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