Wird Dir ein Bescheid zugestellt,in dem Du einer Owi
bezichtigt wirst,muß der Tatbestand genau dargestellt werden.Und dazu gehören ORT,ZEITPUNKT,BESCHREIBUNG der Zuwiderhandlung.
Wenn da unrichtige Angaben bei sind,kannst Du den Sachverhalt einfach bestreiten.Notfalls gibt es einen Ortstermin,bei dem die Behördenvertreter es selbst in Augenschein nehmen könne,daß in der und der Straße gar kein solches Schild existiert.Du HAST in der auf dem Strafzettel angegebenen Straße gestanden(!)UND dort IST nun mal kein derartiges Schild.
2007-03-19 02:05:27
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answer #1
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answered by Fritz 4
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Leg Widerspruch ein. Wenn die Herrschaften nicht ordenlich ihre Arbeit machen, könnte das zu deinen Gunsten ausgehen.
Immer am Ball bleiben ;-))
2007-03-19 08:58:38
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answer #2
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answered by Wühlmaus 6
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Würde mal nachfragen ob es sich um einen Irrtum handelt, denn an der Stelle, die dort angegeben ist steht kein Schild.
Das dürfte dann ausgehen wie das Hornberger Schießen, denn die werden von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit wohl absehen. Wer von denen erinnert sich denn noch ganz genau daran wo und wann er welches Knöllchen geschrieben hat.
Versuch macht klu(ch)g.
Gruß
Franky
2007-03-19 08:56:03
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ich habe Strafzettel bekommen für 25 (fünf und zwanzig Euro), weil ich keine Parkuhr hatte und länger als 2 Stunden auf dem parkplATZ gebleibene bin. Dabei sollkte ich schnell zu meinen Kollegen. So schnell war es nicht, aber ich hatte pech.
Dann bin ich zur Stadt Nürnberg gefahren, habe wie blöd geschrien, so dass ich die Toten aufwecken könnte und der Beamte (mit dem flachen A...sch) hat gesagt, dass er nichts machen kann. Ich habe ihm 25 Euro geschmiessen und habe sogar die Quittung nicht genommen. 2 Tage später bekam ich Brief von der Stadt Nürnberg, wo der ganze Vorfall sich wiederholte.
Neues Fahren zur Stadt N. Neue Geschreie und Auseinandersetzungen.
Nach vieles drum und dran habe ich eine Quitung bekommen, dass ich in Arbeitszeit, zwecks Hilfe zu leisten und nicht Stundenhotel zu besuchen, falsch geparkt habe.
Das war Überraschung der Stadt. Die Polizei hat oft nichts damit zu tun.
2007-03-19 20:12:31
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answer #4
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answered by Leony 7
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Wenn die zuständigen Behörden EINDEUTIG sagen können, wo du geparkt hast, kommst du ums Zahlen nicht rum. Wenn dem aber so ist, dass zu lesen ist "Feuerwehreinfahrt behindert" und falsche Straße, so benötigst du nicht einmal einen Lokalaugenschein, da alle Verkehrszeichen in einem Register eingetragen sind - die brauchen dan nur da rein zu schauen. Die werden erkennen, dass der Strafzettel-Verteiler sich irgendwie geirrt hat. Und der Zweifel spricht meist für den Angeklagten.
2007-03-19 09:18:18
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answer #5
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answered by |eve| 7
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Ich würde vorsorglich Einspruch gegen den Strafzettel
einlegen mit der Begründung, daß in der angegebenen
Straße kein Parkverbot ist. Wenn sich die Politesse in
der Straße verschaut hat, ist sie selber schuld. Man muß
sich in einem solchen Falle (obwohl Irrtum) nicht für dumm
verkaufen lassen. Das Nächstenmal halt besser aufpassen
und nicht in der Feuerwehranfahrt parken!
2007-03-19 09:13:29
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answer #6
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answered by Georg R 5
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Also, ich wuerde mich freuen und nicht zahlen. Ja, wuerde mir Spass machen, zu schreiben, wo denn in der angegebenen Strasse das Verbotschild stehen soll usw.
Viel Glueck. Berichte mal.
2007-03-19 09:09:55
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answer #7
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answered by cockie 2
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Solltest Du nicht mindestens zwei unabhängige, bzw. neutrale Zeugen haben, die Dich genau zu diesem Zeitpunkt an der Stelle haben parken sehen, oder Du beweisen kannst, dass Du immer nur an der anderen Stelle parkst, steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall hast Du gegen eine Behörde in diesem Land keine Chance. Zahlen wäre dann billiger und vor allen Dingen streßfreier.
2007-03-19 09:07:58
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answer #8
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answered by HPD 7
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Es wäre doch ein ziemlicher Zufall, wenn die angegebenen Verstöße an zwei verschiedenen Anschriften überhaupt möglich gewesen wären. Ein Beweisfoto anzufertigen dürfte kein Problem sein! Damit hat sich der Fall dann von selbst erledigt!
Wenn aber diese Umstände an beiden Orten zutreffen, so ist hier wohl nichts zu machen! Zahlen ist billiger!
2007-03-19 09:00:59
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answer #9
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Widerspruch einlegen und grund angeben nicht in der benannten Straße geparkt zu haben. Können die sich dann drum kümmern....
Würde also erstmal nicht zahlen..
Viel Glück..
2007-03-19 08:59:46
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answer #10
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answered by erollaila 3
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