Ihr fahrt im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland und durch einen Steinschlag entsteht ein Riss in der Front-, Heck- oder Seitenscheibe. Darf man dann aus Sicht der StVO weiterfahren mit dem Riss in der Scheibe bis zur nächsten Werkstatt?
Und zweitens ist ein überkleben mit einer Folie oder Mülltüte bei einer Seitenscheibe für kurze Zeit zulässig damit es nicht reinregnet in der regnerischen Jahreszeit?
Und drittens darf man ein PKW im öffentlichen Straßenverkehr fortbewegen wenn die Front-,Heck- oder Seitenscheibe komplett fehlt?
Gruß T+R
2007-03-16
07:12:48
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gefragt von
babyface
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Autos, Transport & Verkehr
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