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Ich habe von meinem leiblichen Vater sehr viel Geld geerbt das jetzt auf der Bank liegt. Meine Eltern wollen mir nicht den zugang zu den Konten geben. Sie behaupten bis ich 18 währe es ihr Recht mein Geld zu verwalten.
Kann ich trotz das ich 16 bin selbst über das Geld verfügen?

2007-03-16 03:37:09 · 12 antworten · gefragt von Hermann B 1 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

12 antworten

Da du noch 16 bist, bist du "vermindert geschäftsfähig" - und bis zur Volljährigkeit haben deine Eltern die Verfügungsgewalt über deine Konten - das ist nun einmal so. Warte noch 2 Jahre ab und dann kannst du dich auf deine Konten stürzen (falls noch Geld da sein sollte).

2007-03-16 03:46:12 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 0

allerdings verwalten sie es treuhänderisch. Es bleibt Dein Geld. Wenn sie jetzt anfangen, damit zu spekulieren und zu investieren dann kannst Du das stoppen lassen. Auch hast Du vermutlich anrecht auf ein angemessenes Taschengeld aus dem Geld.

Ansonsten haben Deine Eltern Recht.

2007-03-16 10:49:53 · answer #2 · answered by Raik 7 · 5 0

natürlich kann man hier an dieser stelle keine rewchtsverbindlichen auskünfte geben, aber nach meiner meinung haben deine eltern in der tat dieses recht! du musst bis zu deinem 18. geburtstag warten. dann aber hast du wirklich uneingeschränkt zugriff, und deine eltern sind aussenvor!

2007-03-16 10:42:41 · answer #3 · answered by Anonymous · 5 0

Gott sei Dank. Deine Eltern haben Recht! Mit 16 fehlt es an Erfahrung im Umgang mit Geld und so mußt Du warten bis Du 18!! geworden bist. Dann wirst Du zwar auch nicht mehr Erfahrung haben, aber das Recht - unbegrenzt eigene Dummheiten zu begehen - ist auf Deiner Seite. Genieße die Zeit bis dahin.

2007-03-16 11:21:12 · answer #4 · answered by Anonymous · 4 0

Du kannst Dich über Deine Eltern sehr freuen.Sie handeln sehr verantwortungsvoll

Irgendwann siehst auch Du das noch ein

2007-03-16 13:03:47 · answer #5 · answered by renkrem34 1 · 2 0

ja, mein Kind, das geht schon in Ordnung so.

2007-03-16 10:46:21 · answer #6 · answered by borg 7 · 2 0

Nein! Sie können allerdings dafür sorgen, dass bis zur Volljährigkeit bzw. zu einem anderen verfügten Zeitpunkt nur über eine bestimmte, bemessene Summe Geldes verfügt werden kann, ... schließlich sind sie für die treuhänderische Verwaltung verantwortlich!

2007-03-19 09:56:52 · answer #7 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Deine Eltern haben recht.

2007-03-18 15:00:43 · answer #8 · answered by schnubbl 4 · 0 0

Ja können sie weil du nicht fähig bist ein konto zu führen(nicht als belöeidigung sehen ist so vom staat so vorgeschrieben) es klebe der Taschengeldparagraph da sist alle dort drin festgehalten das eltern über dein konto verfügen sorry für dich

2007-03-16 10:57:08 · answer #9 · answered by gase20 2 · 2 2

Ja das Recht hat deine Mutter,wenn ich es richtig verstanden habe.(stiefvater nicht).aber ich würde Einsicht verlangen ob überhaubt noch Geld da ist und wieviel fehlt.Ich persönlich glaube nicht das noch viel da ist wenn überhaubt.warum sonst lassen sie dich nicht wenigstes über einen Teil betrag verfügen um dein umgang mit Geld zu testen.

2007-03-18 04:42:23 · answer #10 · answered by nerifer64 3 · 0 1

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