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Wenn Person 1 mit jemandem im Auto sitzt und der beifahrer (Person 2) aus dem Auto herraus jemanden erschiesst, ist das mord, ganz klar und für person 1 unter umständen auch mittäterschaft. aber kann Person 1 hierfür der unterlassenen Hilfeleistung verurteilt werden, insofern die angeschossene Person nicht sofort tot ist?

2007-03-16 00:10:34 · 8 antworten · gefragt von rudisfrauchen 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Mittäterschaft nur, wenn er die Person nicht zur Anzeige bringt und vor Gericht aussagt. Vorausgesetzt er wußte nicht was der andere vor hat und das er eine Waffe trägt. Auch ist es nur Mord, wenn es geplant war, sonst ist es Totschlag.
Unterlassene Hilfeleistung würde ich bei einem guten Anwalt ausschließen, weil der Fahrer ja um sein eigenes Leben fürchten muss, wenn er den Wagen anhält um dem Opfer zu helfen - also quasi unterlassene Hilfeleistung in Notwehr. Außerdem denke ich nicht, dass man als Mörder oder Mittäter deswegen angeklagt wird. Es wäre bei vollbrachter Hilfeleistung auch kein Mord, weil man dann das Opfer ja nicht umbringen wollte und eventuell noch nichteinmal Totschlag, sondern eher Tot im Affekt oder so.

Bin aber kein Rechtswissenschaftler

2007-03-16 00:21:55 · answer #1 · answered by Mister Ed 1 · 1 1

Aus dem Bauch heraus wäre es einfach.
Will der Fahrer anhalten und helfen, wird aber bedroht, sollte er aus dem Schneider sein.

Das Problem ist aber, was sagt der Schütze?
Wenn der behauptet von seinem Vorhaben erzählt zu haben und weiter den Fahrer nicht bedroht zu haben hat dieser ein Problem.
Zumal der Schütze sogar noch tätige Reue vorgaukeln und erklären kann er hätte ja geholfen... wenn der Fahrer nur angehalten hätte.

Weiß von einer ähnlichen Geschichte.
Ging allerdings nicht um ein Tötungsdelikt, sonden um eine Prügelei im Fond eines PKW.
Der Fahrer wurde ebenfalls verurteilt. Obwohl er mitten auf der Autobahn ebenfalls verprügelt worden wäre, hätte er laut Gericht "etwas unternehmen können um dem Treiben, der Straftat ein Ende zu bereiten"!

2007-03-16 07:58:23 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Jein.

2007-03-16 07:23:09 · answer #3 · answered by drunfon 4 · 1 1

eindeutig ja! jedoch dürfte diese straftat durch die täterschaft/teilnahme konsumiert werden!

2007-03-16 16:06:45 · answer #4 · answered by tomfighter_2000 4 · 0 1

Er kann wegen Mitwisserschaft; Mittäterschaft und/oder unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

2007-03-16 12:27:49 · answer #5 · answered by daniel_desenz 5 · 0 1

ja
person begeht unterlassene hilfeleistung.

2007-03-16 09:12:22 · answer #6 · answered by whyskyhigh 7 · 0 1

Wenn er wegfährt, klar.

2007-03-16 07:19:21 · answer #7 · answered by TeufelchenLucifer 5 · 0 1

natürlich erstens ist davon auszugehen das person 2 den schuss hört und somit die tat mitbekommt und deshalb für den fall dass er nicht wusste das person 1 vorhat diese tat zu begehen verpflichtet ist die polizei zu rufen, das recht hat den täter "anzuhalten" und zweitens rechtlich dazu verpflichtet ist erste Hilfe zu leisten sonst ist es in jedem fall unterlassene hilfeleistung was in so einem fall allerdings noch das geringste problem von person 1 ist

2007-03-16 07:18:11 · answer #8 · answered by muzgaf 2 · 1 2

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