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Mein Neffe ist17 Jahre alt und möchte den Führerschein machen. Ich bot ihm an,daß er mit mir zusammen in einen Verkehrsgarten (Idiodenwiese) das Autofahren üben soll.Darf man das, oder zählt hier die StvO?

2007-03-15 10:04:18 · 6 antworten · gefragt von Michaela 3 in Autos, Transport & Verkehr Sicherheit

6 antworten

Darfst Du,weil es dafür gedacht ist. Aber aufpassen !Es zählt die Stvo,wie im Strassenverkehr.Kommt ein Stopschild musst Du auch anhalten . War zum ersten mal dort als ich 12 war. War voll cool mit meiner Mam. Absoluter Dampfhammer!

2007-03-17 05:45:18 · answer #1 · answered by fotoblitzer_1 2 · 0 0

Hier ist man auf einem Privatgelände und man darf dort üben. Dafür sind die Verkehrsgärten doch schließlich angelegt worden. Allerdings soll man sich dort nach der StvO richten, denn darum lernt man dort ja.

2007-03-15 17:12:53 · answer #2 · answered by Gnurpel 7 · 4 0

du darfst auf jedem privaten gelände üben, jedoch bist du auf einem "öffentlichen" verkehrsübungsplatz versichert. in wie weit du oder fahrzeug versichert bist, wirst du am empfang in erfahrung bringen, da du als fahrzeugführer dafür unterschreiben musst, das ihr euch an die regeln haltet :-)

viel glück für deinen neffen bei der prüfung!

übrigens habe ich die erfahrung gemacht ( mit meiner jüngeren schwester ) das es nur sinnvoll ist, auf so einem platz das autofahren ansich zu üben -ein gefühl für kupplung und gas zu bekommen, nicht was die verkehrsführung angeht. die kann man nicht üben - entweder "schnallt" man die oder aber nicht ;-)

2007-03-17 03:13:25 · answer #3 · answered by kiki-G 6 · 0 0

Ich war auch auf eine Verkehrsübungsplatz,mit 17Jahren.Ich wollte mich auf meinen Führerschein vorbereiten.
Einmal hab ich mich zu sehr überschätzt und eine Unfall verursacht der mich davon abgehalten hat jemals einen Führerschein zu machen.
Heute fahre ich lieber Fahrrad oder mit Bus und Bahn.
Aber zu deine Frage.Man darf und das die StvO zählt ist selbstverständlich.

2007-03-16 18:27:12 · answer #4 · answered by ? 3 · 0 0

Klar ist das erlaubt und wenn nicht haste Pech! Zu dem der über mir geantwortet hat, ( sorry weiß dein Namen nicht mehr, kurzzeitgedächnis) bei manchen wär es auch noch angebracht nach der betandenen prüfung zu üben so viel Idioten heutzutage im straßenverkehr das geht doch auf keine kuhhaut.

2007-03-15 19:10:51 · answer #5 · answered by atze_82 2 · 1 1

Früher war das Fahren in einem Verkehrsgarten mal Pflicht. Ich mußte zum Beispiel auch nach der theoretischen Prüfung erst geisse Stunden in einem Fahrsimulator fahren ...dann in einem Verkehrsgarten, dann urde man erst mit einen Pkw auf den öffentlichen Verkehr losgelassen.
Aber Verkehrsgarten sind doch eigentlich für soetwas vorgesehen, hätte es ja keinen Sinn, enn man erst dort übt, wenn man den Führerschein hat.
mfg ronny

2007-03-15 17:22:04 · answer #6 · answered by rronny 7 · 1 1

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