Durch Zufall entdeckte sie, daß sie zwei mal, für zwei Teilnehmer Nummern zahlt - Durch eine Nachfrage erfuhr ich, daß die zweite Teilnehmernummer sich auf die ehemalige Wirtschaft bezieht, die es seit über 10 Jahren nicht mehr gibt. auch nicht mehr als Gebäude.
Welche extremen Ausnahmen von der Rigiden Rückzahlungsverweigerung der GEZ sind bekannt bzw wurden schon mal exerziert? wie geht man am besten vor?
Viele Grüße
HA
2007-03-15
04:05:19
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10 antworten
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gefragt von
heA
1
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen
Hallo, Frage: gab es -angesichts der bekannten rigiden Rückzahlungsverweigerung ungerechtfertigten Abkassierens- schon mal konkrete Beispiele, wo sich jemand mit seinem Anspruch hat durchsetzen können.Natürlich braucht die GEZ selber nicht ständig die Berechtigung zu kontrollieren.
Aber, wenn aufgrund menschlichen Versagens eine ungerechtfertigte Leistung (doppelt) eingestrichen wurde, sollte man doch eine Rückzahlungmöglichkeit erwarten. Wenn ein erheblicher, am Rande des Anstandes sich bewegenden Aufwand betrieben wird, um Gebühren einzutreiben, kann genauso gut auch der Anstand aufgebracht werdn, die zahllosen Irrtumsmöglichkeiten zu reduzieren, für Leute, die mit der Bürokratie nicht so vertraut sind. Vielleicht würde es etwas nützen, daß mal eine demokratische Kontrolle in die Büros der GEZ käme, um mal im Reglement auszumisten - pardon - aufzuräumen und um etwas mehr Fairness zu etablieren.!!!
Also hat es schon mal irgend ein konkrete konkretes Beispiel gegeben?
Liebe Grüße HA
2007-03-15
06:00:42 ·
update #1
Hallo. Also ich würd auch erst einmal mit der GEZ über eine Rückzahlung verhandeln. Sollten die sich Stur stellen, was sie übrigens immer tun, dann zur Verbraucherberatung, dort über Möglichkeiten beraten lassen. Sollte das nicht helfen, einen Anwalt bemühen der sich mit der Materie auskennt.
Ich hab meine Erfahrungen mit dem Verein gemacht und, ignoriere sie einfach denn, ich bin Hartz 4 Empfänger, und ich habe keine Lust alle vier(!) Monate einen neuen Antrag auf Befreiung zu stellen. Auch der Versuch die Forderung einzuklagen half da nicht, ich zahle nicht und fertig. Nun warte ich ab und, hab dann ein As im Ärmel wenn die GEZ weiter Druck ausüben will denn, alle(!) Freistellungs - Vereinbahrungen sind wegen einer Klausel ungültig. Dort heißt es nehmlich; Die Freistellung von den Gebühren beginnt, in dem Monat nach dem Monat nach der Antragstellung... Ein Nachbar von mir hat das durch, den Antrag pünktlich abgegeben, für 6 Monate befreit usw..., und dann eine Zahlungsaufforderung bekommen, für zwei Monate Gebühren zu zahlen... Eben diese Monate, die durch die idiotische Klausel auflaufen, nach dem Monat nach dem Monat...
Es ist eine eigenartige Firma die GEZ und, der neue Staatsvertrag ist noch immer so undurchsichtig wie der alte. Denn laut diesem Vertrag sind die Gebühren zu entrichten, weil ARD und ZDF sich verpflichtet haben, stündlich Nachrichten zu bringen. Lesen sie sich die Verträge genau durch, lassen sie das auch mal den Anwalt tun, vielleicht gibt es dort auch einige Löcher?!? Lassen sie sich auf keinen Fall(!) abwimmeln oder einschüchtern, ich wünsch ihnen viel Erfolg.
2007-03-15 04:34:30
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answer #1
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answered by Xrealpha 6
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Ich steh auf dem prinzig gleiches Recht für alle. GEZ fordert viele Jahre nach, demnach müssen sie auch viele Jahre zurückzahlen. Sofort kündigen und Rückforderung, Anwaltliche Hilfe holen.
2007-03-15 04:14:58
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answer #2
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answered by Sprendlinger 7
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Sie zahlt erst ab Abmeldung nicht mehr. Das sie da nicht früher geschaut hat, ist ihr Verschulden und hat keinen Einfluss auf Rückzahlung!
Pech gehabt!
2007-03-15 05:13:22
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answer #3
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answered by Conny N 7
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Wenn sie einen schriftlichen Nachweis hat, dass sie damals bei der GEZ das Ende der Wirtschaft/die EInstellung des Betriebes mitgeteilt hat, dann eine KOPIE davon hinschicken und Geld rückfordern oder ab zum Anwalt.
Falls sie keinen Nachweis hat, ist es ihre eigene Schuld und die GEZ zahlt nichts zurück.
2007-03-15 07:07:55
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answer #4
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answered by schnubbl 4
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Wenn der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde müßte sie ihr Geld wieder bekommen, ansonsten ist sie selber Schuld, daß sie solange GEZ Gebühren für einen Anschluss bezahlt hat den sie nicht mehr hat.
2007-03-15 04:42:43
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answer #5
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answered by ↓ 7
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Zunaechst, WISSENSD hat eine korrekte Antwort gegeben, und warum ?? Daumen runter???
Nun, wenn die Witwe schon 10 Jahre fuer ein nicht mehr vorhandenes Objekt bezahlt, was soll man dazu sagen. Mir erscheint es logisch, dass man, wenn die Nutzung des TV/Radio wegfaellt, dass man dann die GEZ informiert und dann hat man auch Rechte.
2007-03-15 04:39:24
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answer #6
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answered by cockie 2
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Hallo, das Leben ist nicht fair!! Wer nicht abmeldet, zahlt weiter.
2007-03-19 04:07:05
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answer #7
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answered by Anonymous
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Herzliches Beileid! Diese Frau hat 10 Jahre lang die Gebühren bezahlt, die andere sich seit 10 Jahren oder länger verkniffen haben. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Die Durchsicht von Kontoauszügen ist nicht Sache der GEZ!
2007-03-15 04:19:25
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answer #8
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Die GEZ kontrolliert doch auch die, die nicht zahlen....somit MUSS die Gez auch die Zahlenden kontrollieren...
Wenn sie dies nich tut, muß sie den Betrag auch zurückbezahlen denn:
GEZ muss bezahlt werden wenn ich diese Sender empfangen KANN.....
da aber das Gebäude nicht mehr existiert KONNTE auch NICHT empfangen werden....
2007-03-15 05:04:15
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answer #9
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answered by kufix 4
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Von welchen "Nummern" sprechen Sie? Für mich ist die GEZ die Gebühren-Einzugszentrale, bei der man Rundfunk und Fernsehen bezahlt.
Man zahlt dafür, dass man empfangen DARF, nicht dafür, ob und wieviel man tatsächlich empfängt.
Ob Sie im Monat eine Minute oder 100 Stunden fernsehen, es kostet immer gleich viel.
Wenn Sie bezahlen und nicht fernsehen, dann haben Sie ihr Geld verschleudert. Maßgeblich ist, ob Sie ein Rundfunk- und/oder Fernsehempfangsgerät empfangsbereit halten oder nicht. Nicht maßgeblich ist, wie viel Sie empfangen. Sorry.
Auch hier sind mir die "Daumen nach unten" ein Rätsel.
Was wollt Ihr hören? Angenehme Antworten oder richtige Antworten?
@kufix: Bitte nennen Sie doch mal die Anspruchsgrundlage, aus der Sie das herleiten können.
Stellen Sie sich mal vor, so kaufen sich ein Kondom und haben keine Frau oder Freundin. Soll der Apotheker dann auch prüfen, ob Sie das Kondom überhaupt bestimmungsgemäß einsetzen können?
2007-03-15 04:16:30
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answer #10
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answered by Anonymous
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