Ja,das geht,aber nur teilweise.
Steuerpflichtige können den Fiskus auch an ihren Mietnebenkosten beteiligen. So erkennt zum Beispiel das Finanzamt die Ausgaben für Treppenreinigung, Schneeräumung oder Hausmeister als haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Um einen Teil der Nebenkosten geltend machen zu können, muss der Steuererklärung die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter beigelegt werden. Dabei akzeptiert der Fiskus bis zu 20 Prozent der Kosten und maximal 600 Euro. Das gilt für Mieter als auch für Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen.
2007-03-15 00:05:06
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answer #1
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answered by saloniki 6
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Saloniki hat recht. Ganz wichtig: In der Nebenkosten-Abrechnung müssen die Lohnkosten für Hausmeister/Reinigung/Handwerker extra von Materialkosten ausgewiesen werden. Ist es nicht der Fall, wird das FA gar nichts anerkennen (persönlich geprüft).
Also ggf. an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, damit die Rechnung den FA-Anforderungen entspricht.
2007-03-16 15:01:33
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answer #2
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answered by kolobok11 3
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Saloniki hat Recht. Ab 2007 können auch Reparaturen von Fernsehapp. und Waschmaschine etc.abgesetzt werden.
Also Belege sammeln!!!!
2007-03-15 11:27:43
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answer #3
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answered by Sprendlinger 7
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Habe von den Nebenkosten den Hausmeisterlohn und die Treppenhausreinigung als Haushaltsnahe Arbeiten abgesetzt und auch schon bewilligt bekommen.
Gruß Fred
2007-03-15 07:53:17
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answer #4
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answered by Anonymous
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Hi Viper,
hätte jetzt spontan nein gesagt, wenn Saloniki nicht wäre.
Gott, hab ich schon Geld verschenkt.
@Saloniki: danke, werd Dich gleich zu meinen Kontakten dazunehmen, wer weiß, vllt.kommt noch son Klopper von Dir.
mfG
2007-03-15 07:17:09
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answer #5
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answered by ? 5
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Eigentlich kannst du das nur, wenn du Teile der Wohnung gewerblich nutzt.
2007-03-15 07:16:58
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answer #6
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answered by schokominza 6
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..Miete und Nebekosten, die dem Vermieter geschuldet sind, lassen sich steuerlich nur absetzen, wenn eine anteilige gewerbliche nutzung der Wohnung vom Finanzamt anerkannt wird.
Steuerlich geltend machen kann man Handwerkerleistungen, die vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, die Rechtssprechung ist neu die Umsetzung chaotisch. Man sollte also im Lohnsteuerjahresausgleich diese sogenannten "haushaltnahe Kosten" einfach beantragen..ggf. wird das Finanzamt dann generell "Vorläufigkeit" bescheinigen oder aber auf anhängige Verfahren verweisen, sodass der steuerliche Anspruch gewahrt bleibt.
2007-03-15 07:13:12
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answer #7
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answered by Mr.Brian 6
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Wir haben gerade unseren Lohnsteuerjahresausgleich gemacht ,und von Miete und sowas war da nichts drin !
Kann ich mir auch nicht vorstellen das ,das geht .
2007-03-15 07:02:26
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answer #8
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answered by Polly 7
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Um hier mal für Klarheit zu sorgen: Miete absetzen ist natürlich Unsinn, das sind Kosten der persönlichen Lebensführung, genau wie Lebensmittel.
Jede Handwerkerrechnung, die per Ãberweisung bezahlt wurde (wichtig!) kann ebenfalls abgesetzt werden, Aaaber - nur die Lohnkosten!
Wenn die TV-Rparatur also 350€ für Teile und 50€ für Arbeit gekosten hat, kann man nur die 50€ absetzen.
2007-03-15 22:10:57
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answer #9
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answered by Anonymous
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Alles, was du geschrieben hast, ist absoluter Blödsinn! Wer
hat dir bloß so ein dummes Zeug erzählt?
Als abhängig Beschäftigter kann man nicht viel absetzen
(nachzulesen in den "Merkblättern" des Finanzamtes).
2007-03-15 09:29:06
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answer #10
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answered by Berni 7
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