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Streite mich mit meinem ehemaligen Vermieter um einige mietrechtliche Sachen.Egal.Wer
übernimmt meine Anwaltskosten,wenn ich vor Gericht gewinne?

2007-03-14 19:56:35 · 9 antworten · gefragt von janosch 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

9 antworten

Zwar werden dem "Verliehrer" nach § 91 ZPO die Kosten auferlegt, das ist die sog. Kostengrundentscheidung. in einem weiteren Verfahren (sog. Kostenfestsetzungsverfahren vor einem Rechtspfleger) geben die Anwälte ihre GEbühren und Auslagen an, der Rechstpfleger macht dann eienn ksotenfestsetzungsbeschluss, aus dem man, wenn der andere nicht zahlt, auch vollstrecken kann.

Für deinen Rechtsanwalt bist du jedoch die erste Anlaufstelle.
Wenn also der Verliehrer nicht zahlt oder nicht zahlen kann kommt dein Anwalt und verlangt die Bezahlung von Dir, weil du ja auch mit ihm einen Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen hast.

Solltest Du klagen, musst du vor der Zustellung der Klage beim Gegner die Gerichskosten bezahlen. Die kannst du dir dann bei Obsiegen von dem Verliehrer holen, du trägst aber das Risiko, dass er überhaupt flüssig ist.

2007-03-15 05:38:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Ganz klar trägt derjenige, der den Prozess verliert, die Kosten, § 91 Zivilprozessordnung (ZPO). Beliebt ist, wenn sich die Prozessparteien in einem "Vergleich" einigen, die "Kostenaufhebung", das bedeutet, jeder trägt seine Anwaltskosten selber und die Gerichtskosten jeder zur Hälfte. Da bei Mietsachen als Streitwert, aus dem die Gebühren bemessen werden, die Nettojahreskaltmiete angesetzt wird, kann so ein Mietprozess teuer werden, also nicht übern Tisch ziehen lassen sondern je nach Erfolgsquote lieber auch die Kosten quotenmäßig teilen. Bei 600 € Kaltmiete verschlingt ein Mietprozess ca. 3200.-€ Kosten (2 Anwälte zzgl. Gerichtskosten) Viel Erfolg wünsche ich !

2007-03-15 03:49:40 · answer #2 · answered by drunfon 4 · 2 0

Meistens der Verlierer, aber dasm muss nicht zwangsläufig so sein. Grundsätzlich muss über die Kostenfrage unabhängig entschieden werden.

2007-03-15 11:15:10 · answer #3 · answered by Christian 7 · 0 0

Wenn du den Rechtsstreit vor Gericht gewinnst, hat die Gegenseite neben ihren eigenen auch deine Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Wenn ihr einen Vergleich schließt, sieht es meistens so aus, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gegeneinander aufgehoben werden, d.h. jede Partei hat ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen und die Gerichtskosten werden halbiert. Wenn du den Rechtsstreit verlierst, musst du deine Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite tragen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die auch für Mietstreitigkeiten eintritt, trägt diese dann die Kosten (im Falle deines Unterliegens). Es kann auch sein, dass du eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hast; dann musst du die Selbstbeteiligung tragen und die RS den Rest.

Falls du noch Fragen dazu hast, mail mich ruhig an. Ich habe da beruflich fast täglich mit zu tun ...

2007-03-15 04:24:48 · answer #4 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 0 0

Wenn du gewinnst musst der Gegner Sie tragen inkl. deiner Rechtsanwaltskosten. Aber wenn du verlierst musst du alle Kosten auch die seines Anwalts tragen. Bei einem Vergleich wird es meistens ausgehandelt.

2007-03-15 04:20:15 · answer #5 · answered by kabejota 3 · 0 0

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, bezahlt die. Meist sind diese mit Selbstbeteiligung. Achtung !!!

Und als Mieter solltest du dir sicher sein, dass du im Recht bist. Man sollte erstmal versuchen außergerichtlich klar zu kommen.

2007-03-15 03:48:02 · answer #6 · answered by patrick_pietzka 2 · 0 0

wenn du vor gericht gewinnnst, dann muss die gegenseite alle kosten tragen.

2007-03-15 03:44:26 · answer #7 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Ich denke wenn du gewinnst, ist die Gegnerpartei für deine Kosten zuständig!

2007-03-15 03:43:28 · answer #8 · answered by ironic 3 · 0 0

Du wirst sie übernehmen müssen.

2007-03-15 04:15:45 · answer #9 · answered by Jirawan 6 · 0 1

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