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besteht eine unbedingte Schulpflicht im Sinne von, das Kind muß mit Anderen in die Schule...?
ist es nun Schulpflicht oder heißt es das Recht beschult zu werden, wie wird es ausgelegt ?

2007-03-14 02:56:09 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Ließ dazu Art. 7 des Grundgesetzes, http://dejure.org/gesetze/GG/7.html

Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer konkretisieren die Schulpflicht, d.h. es kommt auf jedes Bundesland unterschiedlich an.
Bei der Anwendung der landesrechtlichen Schulgesetze muss dabei der Rahmen des GG eingehalten werden, dh, der Landesgesetzgeber darf nicht mit dem Schulgesetz so weit in das Recht DER eRZIEHUNGSBERECHTIGTEN EINGREIFEN; DASS DAV ON nichts mehr übrig bleibt.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber den minderjährigen Kindern hat, dass sie "ordentlich" also im Sinne des GG zu demokratischen, denkenden Menschen erzogen werden.

Zur detailierten Auslegung schau mal in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz oder Pieroth, Kommentar zum GG nach.

Generell gibt es jedoch eine allgemeine Schulpflicht in allgemeinbildenden staatlicehn oder staatliche anerkannten Schulen bis zum 15. Lebensjahr.

2007-03-14 04:41:47 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Nein, leider nicht. Das haben schon Lehrerehepaare, die ja die Qualifikation dazu hätten, vor Gericht versucht und sind nicht durchgekommen damit.

2007-03-14 16:45:49 · answer #2 · answered by Christian 7 · 0 0

Ich habe auch schon darüber nachgedacht. Wenn ich mir das bei meinen 3 Kids anschaue, dann wundert mich die Pisastudie nicht mehr. Ständig sind irgendwelche Lehrer krank dann fallen die Stunden aus. Wie sollen die Kids da was lernen. Dann brauchen alle regelmäßig Kopiergeld, Klassenkasse usw. Dafür könnte ich schon einen Privatlehrer beschäftigen, bei dem die Kids wenigstens was lernen würden. Aber leider besteht in Deutschland ja die Schulpflicht. Aber wie läuft das denn bei den Kindern vom Zirkus???

2007-03-14 13:16:36 · answer #3 · answered by zicken.zecke 3 · 0 0

Kann man schon machen - vorausgesetzt natürlich man hat die Kohle.

2007-03-14 12:01:58 · answer #4 · answered by Kate 3 · 0 0

ja
das ist moeglich. ist mir auch bekannt. du musst nur dem amt nachweisen, dass die kinder eine schulaehnliche ausbildung bekommen und sie zu den pruefungen wie zb abitur anmelden.

du musst rechtlich gesehen, dich von der schulpflicht befreien lassen.

2007-03-14 10:30:21 · answer #5 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter eine Schule zu besuchen. Diese muss durch die Erziehungsberechtigten (meist die Eltern) umgesetzt werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bildungspflicht, die zwar Prüfungen vorsieht, jedoch keinen verpflichtenden Schul- oder Unterrichtsbesuch.

2007-03-14 10:06:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

nur in einer staatlich anerkannten privatschule.

2007-03-14 10:04:36 · answer #7 · answered by cromwall 2 · 0 1

Wenn Du genug Asche hast kannst Du alles.Ansonsten besteht allgemeine Schulpflicht.

2007-03-14 09:59:13 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

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