English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

18 antworten

Ich glaube auch das das Alter eine Rolle spielt. Viele Erwachsene die ich kenne haben noch immer nicht die 150 cm erreicht und dürfen ohne Sitz nach vorne. Wenn das Kind die Größe erreicht hat aber noch lkeine 12 ist darf es zwar ohne Sitzerhöhung aber leider nur nach hinten.

2007-03-13 22:09:26 · answer #1 · answered by midnightflower402002 4 · 3 1

ja, denn die Größen ist für die optimale Wirkung des Gurtsystems entscheident und die liegt bei 1,5 m

2007-03-14 05:03:58 · answer #2 · answered by Juergen B 5 · 2 0

ja

2007-03-14 06:16:10 · answer #3 · answered by jagger 3 · 1 0

Das sagt das Gesetzt dazu:
Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen ein „amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem“ benutzen, wenn sie im Auto mitfahren (§ 21, Straßenverkehrsordnung)

2007-03-14 05:29:37 · answer #4 · answered by lacy48_12 7 · 1 0

* Kinder, die unter 12 Jahre alt sind, müssen auf allen Plätzen im Fahrzeug in einer altersgerechten Rückhalteeinrichtung (»Kindersitz«) Platz nehmen. Dabei spielt es gesetzlich keine Rolle mehr, ob sie auf der Rückbank oder vorne rechts sitzen.
* Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass jedes Kind richtig gesichert wird. Es drohen außerdem Bußgeld sowie Flensburg-Punkte bei Nichtbefolgen der Vorschrift.
* Auch für Kinder von Bekannten, die man zum Beispiel gefälligkeitshalber mitnimmt, hat man diese Verantwortung.

Ausnahmen:


Kinder, die bereits 150 cm groß sind, dürfen ohne spezielles Kinder-Rückhaltesystem mitfahren, egal wie alt. Hier ist dann die Benutzung des normalen Sicherheitsgurtes vorgeschrieben. Ein Schlupfloch gibt es leider noch in bestimmten Situationen, wenn - beispielsweise in sehr alten Fahrzeugen - keine Möglichkeit zur Kindersicherung besteht, weil bereits alle vorhandenen Gurtsysteme zur Personensicherung benutzt werden.

2007-03-14 05:26:25 · answer #5 · answered by ? 3 · 1 0

Nein. Soweit ich weiß dürfen Kinder erst ab 12 Jahren vorne sitzen.

2007-03-14 05:04:18 · answer #6 · answered by katti293 2 · 3 2

10 Jahre 1.54 groß -- entweder Riesenbaby oder Verwechslung -- deine Frau darf vorne sitzen !

2007-03-17 02:22:53 · answer #7 · answered by Logisch oder nicht 5 · 0 0

das alter hat mit vorne und hinten nichts zu tun, sondern:
Kinder unter 12 und unter 150 müssen mit alters- und grössengerechten Rückhaltesystemen gesichert sein! Unter 12 darf natürlich vorne sitzen. Jetzt ist es heute so, dass viele unter 12 nicht mehr Kindersitz/Sitzschale oder was auch immer geeignet sind, die fast alle nur für 38 kg zugelassen sind. Ich lasse meine 10jährige Tochter auch immer vorne sitzen, da dort ein Airbag ist. Sie ist zu gross und zu schwer für Sitzschalen. Ich wurde auch noch nie angehalten...

2007-03-14 09:15:19 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 0 0

raftfahrzeuge [Bearbeiten]

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.

Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man

* Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
* Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
* Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
* Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
* Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung)
* Klasse I-3 von 9 bis 36 kg

Fahrräder und Mofa [Bearbeiten]

Auf Fahrrädern und Mofas dürfen Kinder unter 7 Jahren nur von einer mindestens 16 Jahren alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung - entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht - dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können.

Sanktionen [Bearbeiten]

Wer ein Kind ungesichert im Auto mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.

Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Fehlt der entsprechende Warnhinweis so werden 5 EUR Bußgeld erhoben.

In Österreich droht Verkäufern von Kindersitzen, die nicht den Sicherheitstandards genügen eine Geldstrafe von 5000€. Dies gilt auch für private Verkäufe.

2007-03-14 05:18:13 · answer #9 · answered by mausi&schatzi 6 · 1 1

Natürlich,bei dieser Größe.

2007-03-14 05:16:30 · answer #10 · answered by Jirawan 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers