Die Todesstrafe ist lt. Grundgesetz abgeschafft. Und das bleibt sie auch.
2007-03-13 09:32:06
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answer #1
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answered by Anonymous
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ich würde dir am liebsten 50 sterne geben und dich abknutschen, so sehr sprichst du mir aus dem herzen.
die gesellschaftliche diskussion ist pure heuchelei.
obwohl deine vorschläge breite zustimmung finden dürften.
lg schneeball.
zusatz. alle regen sich auf. aber wer fährt denn nach thailand, der große unbekannte?
der böse onkel mit schlapphut und trenchcoat - oder der mann von der nachbarin, die nette kleine familie. also: rübe ab?
nachdem alle ! bankkonten deutschlands gescannt worden sind, fanden sich ein paar hundert perverse, die geld auf ein bestimmtes konto überwiesen hatten. kommentar der polizei: je nun, wir fanden darunter auch höhere beamte... und der rest war schweigen. nichts für ungut.
2007-03-13 16:28:25
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answer #2
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answered by schneeball 3
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Eine einmal vollstreckte Todesstrafe ist unumkehrbar und hier sollte das Menschenmögliche getan werden, um Justizirrtümer auszuschalten. Wo ein solcher wirklich und wahrhaftig ausgeschlossen werden kann, halte ich die Todesstrafe für mehr als nur gerechtfertigt: Kindstötungen, Gewaltverbrechen an Kindern und Wehrlosen allgemein, wiederholte Mordtaten,.... beim ersten Mal noch lebenslänglich danach... Todesstrafe!
2007-03-13 16:26:05
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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jawoll.....krass, aber regt zum nachdenken an (hoffe ich)
ich gebe zu,..da ich mutter bin, trifft es auch mich am meisten, wenn hilf-und wehrlose kinder die opfer sind.
allerdings haben auch erwachsene angehörige, welche (zu recht) ebenso hilflos nach einer ausgleichenden gerechtigkeit schreien.
dennoch....es gibt verschiedene filme (nach wahren begebenheiten), in welchen menschen hingerichtet werden, deren schuld nie hundert prozentig nachgewiesen werden konnte,....oder noch schlimmer, deren UNSCHULD sich nach vollstreckung des todesurteiles heraus gestellt hat.
und meine meinung ist,....auch wenn es meist die wirklichen täter trifft,......JEDES menschenleben, welches schuldlos genommen wurde,...ist EIN menschenleben zu viel.
und da es nicht möglich ist,....solche grausamen irrtümer vollständig auszuschließen, darf es auch keine todesstrafe geben.
und noch eines dürft ihr nicht vergessen. es gab schon immer zum tode verurteilte, welche unter den verhörpraktiken zusammengebrochen sind, und sich zu einer tat bekannt haben, welche sie nie begangen haben. psychisch labile menschen, sind in diesem fall besonders betroffen.
könnte einer von euch damit leben, den tod eines menschen zu veranlassen,.....wenn er im nachhinein selbst ein "opfer" war????!!!!!
2007-03-13 16:37:56
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answer #4
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answered by boeseloreley 6
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Was soll das denn? Todesstrafe für Verteidiger oder Leute die Geld unterschlagen?
Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich gegen die Todesstrafe bin, deine Vergleiche sind ja wohl etwas herb!
Es dürfte doch wohl ein Unterschied sein, ob ich einen Menschen, jedweder Alterklasse, quäle und umbringe oder ob ich den Staat oder ein Unternehmen um Geld betrüge?
Mein Problem besteht eher darin, dass Vermögensdelikte im Verhältnis härter bestraft werden als z.B. eine schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung.
2007-03-13 16:32:15
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answer #5
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answered by arnold_sca 4
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...ich finde die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe auch ein bissi extrem, mir würde es schon reichen, wenn Kinderschänder nicht wieder freigelassen würden, wenn doch offensichtlich ist, dass diese Krankheit, die die haben, nicht heilbar ist.....und somit offensichtlich ist, dass sie es wieder tun, wie zum Beispiel heute in den Nachrichten kam, dass ein Kinderschänder als Ein-Euro-Jobber im Kindergarten gearbeitet und dort ein Mädchen vergewaltigt hat, wie kann denn sowas sein....
2007-03-13 16:29:34
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answer #6
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answered by Schnurrkatze76 6
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Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe.
Allerdings wurden in der Vergangenheit in Russland Vergewaltigern unter bestimmten Umständen durch eine Gehirn-OP der "Sexualtrieb" ausgeschaltet. Dadurch stellten sie in der Gesellschaft keine Bedrohung mehr da.
Für sowas könnt ich mich hier auch begeistern.
2007-03-13 17:00:56
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answer #7
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answered by Supermaus 4
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nein, ich finde der tot ist bei manchen eine erlösung, man sollte sie in den gefängnissen mit dem gedanken quälen, dass sie nie wieder raus kommen!!!!!!!
2007-03-13 16:31:50
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answer #8
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answered by Silez 3
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Ich möchte mich, mit meiner Meinung ,Onkel Bräsig u.Michaela anschließen.Diese Menschen sind nicht therapierbar.Alle anderen Verbrecher gehen ja nicht leer aus.Aber für das Schlimmste aller Verbrechen ,sollte es auch die härteste Strafe geben.Gruß
2007-03-14 06:02:48
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answer #9
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answered by schwarzweissekatze 2
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Erstmal zur Widereinführung der Todesstrafe:
Da musst du schon rein rechtlich differenzieren, nach der Schwere der Tat. "Kinderschänder" ist nicht automatisch ein Mensch, der ein Kind getötet haben muss. Es kann auch "lediglich" ein Missbrauch vorgelegen haben.
Im Falle eines Missbrauchs wäre ich persönlich für eine zwangssterillisation des Täters, Da damit der Trieb nicht mehr da ist und somit eine Widerholung der Tat stark beeinträchtigt bis nicht mehr möglich wäre, dazu eine Haftstrafe und eine Psycholgische Behandlung.
Bei Mord an einem Kind würde ich die Todesstrafe in Erwägung ziehen, als auch bei Mord an einem anderen Menschen, da ich persönlich mir nicht vorstellen kann, dass durch eine Haftstrafe weder der Mensch geläutert noch an späteren Widerholungstaten gehindert wird. Auch wenn man es als "Krankheit" darstellen mag. Wenn die Krankheit dafür sorgt, dass der Kranke Morde begeht, darf er keine Möglichkeit mehr haben, eine Widerholungstat zu begehen. Die Hemmschwelle schwindet doch eigentlich mit der Anzahl der Widerholungen.
Sollte sich ein Richter irren, müssten auch die Geschworenen, Zeugen und anderen Beisitzer im Falle einer Fehlverurteilung hingerichtet werden. Das wäre nicht praktikabel. Jeder Mensch macht schliesslich Fehler. Man müsste Fehler in Prozessen um Hinrichtungen also um bahezu 100% ausschliessen können um diese durchsetzen zu dürfen.
Bei Anwälten wäre ich dann für Entzug des Rechts Mandaten zu verteidigen und für Haftstrafen, wegen Versuchs den Strafvollzug zu vereiteln mit Haftstrafen.
Bei Kapitalverbrechen - Nein. Wir leben im Kapitalismus.
Du hast hier ein bisschen zuviele Fragen in eine reingebracht. Bei der nächsten, vielleicht würdest du da besser mehrere draus machen, dann fällt eine Antwort wesentlich leichter ;-)
2007-03-13 18:15:15
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answer #10
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answered by goldeneradler 2
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