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Ich bin 17 Jahre alt und Wohne seit knapp zwei Jahren (inoffiziell) bei meinem Freund.
So.
Von meinen Eltern bekomme ich jeden Monat 30 Euro Taschengeld - was nicht reicht, da ich ab sofort bei dem Vermieter meines Freundes monatlich Nebenkosten bezahlen muss.
So.
Meine Eltern weigern sich, mir das Kindergeld auszuhändigen, womit mir am Anfang doch schon etwas geholfen wäre.

Nun bleibt mir schlicht nichts anderes mehr möglich, als zu versuchen, ALG2 zu beantragen.
Das Problem ist jedoch, dass meine Eltern zwischen 1600 und 2200 verdienen.

Wie viel dürfen die Eltern maximal verdienen, damit ich ALG2 bekomme?

2007-03-13 07:03:21 · 8 antworten · gefragt von Kaufman 2 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

8 antworten

Du wohnst bei deinem Freund in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft (wenn auch inofficiell), somit wird das Einkommen des Freundes angerechnet.

Rechtlich gesehen, müßtest du bis 25 Jahre, bei den Eltern bleiben und diese für dich aufkommen, wenn das Einkommen reicht. Dabei wird Miete, Kindergeld usw. alles mit einbezogen und dein Bedarf errechnet.

Du hast eigentlich nur die Möglichkeit ganz officiell bei deinem Freund einzuziehen und dann eben als eine Bedarfsgemeinschaft ALG 2 beantragen. Kommt darauf an wie alt er ist und ob er allein oder auch noch bei den Eltern wohnt.

Oder, du ziehst allein in eine kleine angemessene Wohnung und bist eine selbstständige Bedarfsgemeinschaft. Allerdings ist dafür ein wichtiger Grund notwendig, wenn es zu Hause absolut nicht mehr möglich ist zu wohnen.

Du bzw. ihr könnt euch zumindest ja mal bei er ARGE oder Jobcenter beraten lassen. Einen Antrag stellen könnt ihr auf jeden Fall. Wie und was dann möglich ist, wird sich dann heraus stellen.

2007-03-13 07:43:05 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Sorry, du bekommst kein ALG2, da du bis zum 25. Lebensjahr mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Da deine Eltern nicht bedürftig sind, hast du keinen Anspruch.

2007-03-13 07:08:08 · answer #2 · answered by Gruseleule 6 · 2 1

Deine Eltern müssen dir das Kindergeld 153€ geben...wenn du nicht mit denen Wohnst...das bekommst du bis du 27. Jahre alt bist...(student).oder bis zum 23. Lebensjahr...habe ich auch bekommen...
Sag es dem Stadtamt das du es auf deinem Konto haben möchtest und den grund(Wieso?)

2007-03-13 07:14:27 · answer #3 · answered by ☆ ♥ ☆ 3 · 1 1

Wie wäre es mit Geldverdienen durch arbeiten?

2007-03-13 07:13:47 · answer #4 · answered by cosmea 4 · 2 3

Du kannst dich bei allen Ämtern erkundigen,wie die Rechtslage und was zu tun ist.Dabei kannst du ehrlich deine Situation schildern ohne das dies irgendwelche Auswirkungen hat.Die Behörden sind zur Auskunft verpflichtet.Übrigens steht dir das Kindergeld zu,nicht deinen Eltern.Melde dich an bei deinem Freund und beantrage bei der Kindergeldstelle beim Arbeitsamt die Zahlung auf dein Konto.Mietzuschuß kannst du dann auch beantragen beim Wohnungsamt.

2007-03-13 10:57:53 · answer #5 · answered by jasmin 3 · 0 2

Die Eltern sind nicht Hartz IV Empfänger und da der Sprössling offiziell immer noch bei ihnen gemeldet ist (widerrechtlich), besteht wohl kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen!
Der Wohnsitz beim Freund ist ilegal und kann nicht herangezogen werden! Nicht einmal die Nebenkosten. Das ist Privatvergnügen!

2007-03-13 10:38:34 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 2

Was denken sich eigentlich Deine Eltern???
1. müssen sie Dir Dein Kindergeld geben
2. müssen sie zu Deinem Lebensunterhalt beitragen!!!!!
Du könntest sie sogar verklagen.
Wende Dich an die Unterhaltsvorscusskasse beim Jugendamt!

2007-03-13 10:37:12 · answer #7 · answered by Dijana I69 1 · 0 2

Da wirst du Pech haben, denn bis 25 sollst du bei deinen Eltern wohnen, die dich unterstützen müssen. Aber frag doch im Amt mal nach, die helfen dir bestimmt weiter.

2007-03-13 07:10:48 · answer #8 · answered by Gnurpel 7 · 0 2

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