Im August 2005 hatte ich mich angemeldet, im September bekam ich die Kündigung meines damaligen Arbeitgebers. Inzwischen arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma, aber Geld für den Führerschein oder gar für ein Motorrad, werde ich lange keines haben... muss ich dennoch zahlen, oder hat die Fahrschule keine rechtliche Handhabe da ich NIEMALS an Schulungen teilgenommen habe, oder gar Fahrstunden hatte ?
2007-03-13
06:34:02
·
7 antworten
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gefragt von
Grisu
1
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr
Im August 2005 hatte ich mich angemeldet, im September bekam ich die Kündigung meines damaligen Arbeitgebers. Inzwischen arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma, aber Geld für den Führerschein oder gar für ein Motorrad, werde ich lange keines haben... muss ich dennoch zahlen, oder hat die Fahrschule keine rechtliche Handhabe da ich NIEMALS an Schulungen teilgenommen habe, oder gar Fahrstunden hatte ?
Gezahlt habe ich bisher nichts, habe ja nie an einer Schulung/Kurs/Fahrt teilgenommen.
2007-03-13
09:40:18 ·
update #1
Die Fahrschule besteht auf die volle Summe...
2007-03-14
04:59:56 ·
update #2