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Im August 2005 hatte ich mich angemeldet, im September bekam ich die Kündigung meines damaligen Arbeitgebers. Inzwischen arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma, aber Geld für den Führerschein oder gar für ein Motorrad, werde ich lange keines haben... muss ich dennoch zahlen, oder hat die Fahrschule keine rechtliche Handhabe da ich NIEMALS an Schulungen teilgenommen habe, oder gar Fahrstunden hatte ?

2007-03-13 06:34:02 · 7 antworten · gefragt von Grisu 1 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

Im August 2005 hatte ich mich angemeldet, im September bekam ich die Kündigung meines damaligen Arbeitgebers. Inzwischen arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma, aber Geld für den Führerschein oder gar für ein Motorrad, werde ich lange keines haben... muss ich dennoch zahlen, oder hat die Fahrschule keine rechtliche Handhabe da ich NIEMALS an Schulungen teilgenommen habe, oder gar Fahrstunden hatte ?

Gezahlt habe ich bisher nichts, habe ja nie an einer Schulung/Kurs/Fahrt teilgenommen.

2007-03-13 09:40:18 · update #1

Die Fahrschule besteht auf die volle Summe...

2007-03-14 04:59:56 · update #2

7 antworten

Was hast Du denn bist jetzt bezahlt, wahrscheinlich hat Dich die Fahrschule bereits vergessen. ###

2007-03-13 08:04:02 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Sobald Du den Anmeldungsvertrag unterschrieben hast, ist natürlich auch die Grundgebühr fällig. Ich würde halt mit der Fahrschule sprechen und die Situation schildern, vielleicht tritt dieser dann kulanterweise von dem Vertrag zurück. Ansonsten ist es auch Verhandlungssache evtl. in Raten zu zahlen.

2007-03-13 07:20:55 · answer #2 · answered by Helgale 7 · 3 0

Grundsätzlich ist die Einhaltung des Vertrages von der Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen unabhängig. Immerhin hat die Fahrschule alle Leistungen angeboten und ihren Part der Vereinbarung eingehalten und erfüllt.
Vielleicht lässt sich die Chose auf ein späteres Datum vertagen und zunächst erst einmal mit einer "Aufwandsentschädigung" (ein Drittel der sonst fälligen Gebühren) aus der Welt schaffen?

2007-03-16 05:44:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo leider ja wenn du den Vertrag unterschrieben hast ist er bindend - kommt auf den
Fahrschulbetrieb an kannst ja mal mit ihn über deine Dilemma Reden -Viel Erfolg

2007-03-13 23:33:46 · answer #4 · answered by carsten 2 · 0 0

Allein die Unterschrift auf den Vertrag ist ausschlaggebend. D.h. wenn du einen Vertag mit der Fahrschule gemacht hast dann haben die auch eine rechtliche Handhabe aber es gibt natürlich auch Fristen die die Fahrschule einhalten muss. Ich denke ein vernüftiges Gespräch mit dem Fahrlehrer könnte alles klären (man ist ja schließlich erwachsen). Sollte das nicht mehr möglich sein wird dir definitiv nur ein Anwalt helfen können.

2007-03-13 09:45:29 · answer #5 · answered by Dana 5 · 0 0

Normalerweise muss du zahlen, aber versuch doch mal dich mit den Leuten gütlich zu einigen und erklär ihnen deine Lage. Normalerweise haben die Verständnis und kommen dir entgegen.

2007-03-13 07:20:00 · answer #6 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

du hast vermutlich einen vertrag unterschrieben,also zahlen,oder rechtzeitig bescheid geben,das du nicht teilnehmen kannst,das ist dann aber eine kulanzfrage

2007-03-13 06:39:23 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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