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Ich bin zwar als Azubi momentan fest angestellt, doch habe privat einen Auftrag erhalten, der neben der Ausbildung laufen soll. Mit meinem Arbeitgeber ist alles soweit abgesprochen, nur da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, brauche ich nun für meinen Auftraggeber eine Steuernummer. Dass ich zum Finanzamt muss, konnte ich bisher schon herausfinden, doch meine Frage nun: Was brauchen die von mir? Welche Dokumente sind notwendig und wie schnell geht das ganze bis ich meine Nummer habe?

2007-03-12 10:58:23 · 6 antworten · gefragt von TamTam 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

6 antworten

freiberuflich heißt, dass du nicht im handwerk oder so selbständig arbeitest, dann bräuchtest du nämlich zuerst einen gewerbeschein; die steuernummer bekommst du, indem du dir vom finanzamt (geht fast überall inzwischen online) den entsprechenden antrag holst und ausfüllst. als freiberufler unterliegst du nicht der umsatzsteuerpflicht, aber ich würde dies trotzdem zuerst klären, ob du wirklich freiberuflich (z.B. Ärzte, Anwälte, Heilpraktiker etc) tätig wirst; alle anderen sind Dienstleister und unterliegen damit der umsatzsteuerpflicht - aber auch die umsatzsteuere teilt dir das finanzamt mit, wenn du die entsprechenden erklärungen ausgefüllt hast, die du im FA erhälst.

2007-03-12 11:06:56 · answer #1 · answered by irmela_p 6 · 1 0

Hier ist eine Gewerbeanmeldung gefragt, die dann im inneramtlichen Verkehr automatisch zur Erteilung einer Steuernummer führt. Alles weitere erfolgt mehr oder minder automatisch!

2007-03-15 04:20:20 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Ich hab auch eine Steuernummer gebraucht, das Finanzamt hat mich aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben zunächst nur mit provisorischem Aktenzeichen und dann mir die Steuernummer zugewiesen

2007-03-12 19:06:19 · answer #3 · answered by veilchen 6 · 0 0

Dafür brauchst du doch keine Selbständigkeit anmelden.Du machst einen Auftrag privat,sozusagen einen Freundschaftsdienst.Mach den Auftrag,kassier deine Vergütung und freu dich über das extra Taschengeld.

2007-03-13 19:40:00 · answer #4 · answered by jasmin 3 · 0 1

All dies gibt es beim Finanzamt. Antrag ausfüllen und auf gehts. Aber Vorsicht: Zuerst muß geklärt sein, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Deutschland ohne behördliche Genehmigung und Zustimmung der Kammern ausgeübt werden kann. Dann stellt sich die Frage nach der persönlichen Haftung. Und wenn keine kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind, wird spätestens die Buchführung und später die Steuererklärung ein Problem bzw Kostenfaktor. Trotzdem, viel Erfolg.

2007-03-12 19:41:57 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

Müsstest Du als Azubi nicht bereits eine Steuernummer haben? Mit dieser kannst Du auch Deine freiberuflichen oder gewerblichen (z.B. Einzelunternehmer-) Einkünfte versteuern.

2007-03-12 18:16:18 · answer #6 · answered by studentenkindchen 4 · 0 2

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