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Wie kann ein Gericht einen Strafbefehl erteilen, ohne alle angehört zu haben und obwohl Aussage gegen Aussage steht?? Mein Nachbar hatte mich im letzten Jahr bedroht. Habe ihn daraufhin angezeigt. Erst nachdem er zur Ladung bei der Polizei war,also ca. 4 Wochen später, hat er Anzeige gegen mich erstattet wegen einer Sache, die ich nie getan habe. Ich musste lediglich bei der Polizei angeben, ob dies stimmt oder nicht, was mir vorgeworfen wird. Und nun hat das Gericht ohne Verhandlung entschieden, dass ich 2 Jahre auf Bewährung bekomme und ich 200€ zahlen muss.
Ist sowas rechtens??? Was kann ich machen außer Einspruch einlegen???

2007-03-12 03:15:10 · 14 antworten · gefragt von Nicole K 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Wie gesagt, es gab kein Gerichtstermin. Habe auch schon gedacht, dass ich etwa ne Ladung nicht bekommen habe und so. Hab beim Amtsgericht nachgefragt, und da sagte man mir das keine gerichtliche Verhandlung stattgefunden hat.

2007-03-12 03:31:57 · update #1

Natürlich habe ich bei dem Anhörungsbogen geschrieben, dass der Vorwurf nicht zutrifft.

2007-03-12 03:32:50 · update #2

14 antworten

Wenn Du bereits einen Starfbescheid hast ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Da hilft nur mehr ein Einspruch. Am besten einen Anwalt beiziehen.

2007-03-12 03:19:06 · answer #1 · answered by lacy48_12 7 · 9 1

Kann es sein das du zu einem Gerichtstermin nicht erschienen bist? Denn dann kann man in Abwesenheit verurteilt werden .

2007-03-12 10:24:57 · answer #2 · answered by Anonymous · 5 1

Sofort eine Einsprache via Anwalt. Ohne geht jetzt nichts mehr.

2007-03-12 10:24:33 · answer #3 · answered by Nisli 3 · 3 0

Nichts kannst du machen ausser einen Einspruch einzulegen.

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Schuhe. Ein Richter hier in Deutschland kann im Grunde entscheiden wie er will und wird trotzdem immer Richter bleiben... Traurig aber wahr...

Oft sind die Sachen (so wie bei dir , bzw. für dich) klar, aber der Richter hatte eben mal keine Lust sich deinem Fall richig anzunehmen. Das tut mir auch leid für dich :-( Kenne dies auch aus eigener Erfahrung.

Nachtrag:

Danke an den D.....n der mit für diese Antwort einen Daumen runter gibt ;-)

Ansonsten an den Fragesteller:

Die Gerichte tendieren immer mehr dazu, das kleine Sachen ohne Gerichtsverhandlung verhandelt werden. Der Richter nimmt sich dazu alles vor die Augen was er hat, und entscheidet dann nach seiner Laune oder nach dem Gefühl.

Aber mal ne andere Frage... Wenn du so viel Bewährung bekommen hast, kann es eigentlich nur an zwei Sachen liegen. ..Du bist entweder vorbelastet/vorbestraft oder es muß doch was größeres gewesen sein. Sollte mein erster Verdacht zutreffen, dann bist du hier in Deutschland eh immer der Verurteilte, auch wenn du gar nichts gemacht hast :-( Das ist eben unser blöder Staat der von Resozialisierung spricht...

Also versäume die Einspruchsfrist nicht , denn alles was Du jetzt machen kannst ist Einspruch einlegen...

2007-03-12 10:24:21 · answer #4 · answered by Stefan S 4 · 4 1

Ein Gericht hat ein Urteil gefällt-Das muß nicht zwangsläufig auch Recht gewesen sein.

2007-03-12 10:18:29 · answer #5 · answered by ? 7 · 3 1

Ersten bekommst Du eine Vorladung von der Polizei, um dort Angaben zur Sache an zu geben, solltest Du nur deine richtige Angaben zu der Sache angeben.

Da nach schreibt der Polizist einen Bericht worauf hin dieser der Staatsanwaltschaft und dem Richter vorgelegt wird je nach dem was dieser Polizist schreibt dem ensprechend ergeht das Urteil.

Jeden fall eine Beschwerde einlegen und über den Verteidiger die Akten anfordern lassen und Einsehn beim Anwalt, damit du auch weiß was Sache ist.

Ps Bewährungsstrafe von zwei Jahren beinhalten keine Strafe von 200,- € sondern einen Tagessatz z. B. 100,- € am Tag

2007-03-12 15:57:50 · answer #6 · answered by Andreas B 2 · 1 0

Zwei Jahre auf Bewährung? Und das ohne Gerichtsverhandlung! Kann ich mir garnicht vorstellen.Das iist ja Verfassungswidrig wenn das so zutrifft wie du schreibst! Wiederspruch einlegen,aber bitte mit Anwalt.

2007-03-12 13:13:46 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Ich weiß ja nicht was du angestellt haben sollst, aber egal. Jedenfalls kann deine Angabe hier nicht stimmen. Ein Gericht verurteilt niemand auf Bewährung und zu einer Geldstrafe ohne Gerichtstermin. Die geldstrafe die man auferlegt bekommt richtet sich immer nach dem Einkommen des Beklagten. Mußt also einen Termin verpasst haben, wenn deine Angabe stimmen sollte.

Außerdem verurteilt das Gericht niemanden ohne Beweise. Also, entweder gibts Beweise oder deine Angaben stimmen nicht.

Zu jedem Strafbefehl gibt es außerdem vom Gericht den Bescheid wo alles drinsteht, Zeugen, Beweise, etc. (ebend alles wie das Gericht zu seiner Entscheidung kam)

Wenn du dir sicher sein solltest mit deiner Angabe und das alles nicht erhalten haben solltest, dann solltest du dir schnellstmöglich einen Anwalt zu Rate ziehen, der für dich Einspruch erhebt. Wenn du im Recht bist, entstehen dir dann auch keine Kosten.

2007-03-12 10:44:06 · answer #8 · answered by Claudi 1 · 1 0

Sorry, so kann das nicht gewesen sein. Da hast Du mindestens einen "gelben" Brief, einen sogenannten Zustellbescheid verpasst.

Dieser Zustellbescheid hat dann zur persönlichen oder schriftlichen Verhandlung eingeladen, zu der Du augenscheinlich nicht erschienen bist bzw. zu der Du nicht Dein Schriftstück eingereicht hast. Auch ohne Stellungnahme zur Verhandlung (ob schriftlich oder mündlich) erlässt der Richter natürlich ein Urteil. Damit ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen.

Da hilft nur: Anwalt auf dem schnellsten Wege besuchen und sehen, ob man da noch was retten kann. Ohne Berufung (erfolgreiche) bleibt dieses Urteil nämlich rechtskräftig. Es sei denn es können Verfahrensfehler nachgewiesen werden, die schwerwiegend genug sind, dass das Urteil ausser Kraft gesetzt wird. Aber auch da wird ein Anwalt gebraucht.

Also: Anwalt Deines Vertrauens ASAP und

viel Erfolg.

2007-03-12 10:30:56 · answer #9 · answered by Martin S 1 · 2 1

Auf jeden Fall würde ich dir raten sofort zum Anwalt zu gehen und über ihn Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen zu lassen. Aber das würde ich am besten heute noch machen (um die Einspruchsfrist zu wahren!!!)

2007-03-12 10:28:41 · answer #10 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 1 0

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