ich habe da so ne Frage die mich schon eine ganze Weile beschäftigt:
Wenn ein z.B. älterer erwachener Mann den man auf Grund seines geistigen Zustandes für unmündig erklärt und ihm einen gesetzlichen Vormund (Pflegerin?) stellt, z.B. einen Schaden von ca. 5000 € anrichtet, der vom Vormund aber hätte verhindert werden können, stellt sich bei mir die Frage, wer für den Schaden aufkommt?
2007-03-10
09:04:51
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gefragt von
Stepke1978
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Wirtschaft & Finanzen
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