English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Meine Frage zielt darauf ab - ich bin keiner Straftat beschuldigt - ob ein Anwalt in Deutschland einen Mandaten nur nach "bestem Wissen und Gewissen" vertreten darf. Was für mich bedeutet: Selbst einem Anwalt gegenüber sollte ich ggfs. selbstbelastende Äußerungen nicht tätigen, weil er mich demnach nicht wegen vermeintlicher Unschuld vertreten kann/darf.

Stimmt das? Ist jemand dahingehend juristisch mit einem Diplom bewandert?

2007-03-09 07:54:35 · 6 antworten · gefragt von Bense 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@Onkel: Ja, Danke für deine Meinung, leider Quatsch mit Soße. Deine Meinung interessiert mich nicht, sondern die juristische Lage.

2007-03-09 08:10:26 · update #1

@Helga: Nein. Ebenso keine juristisch fundierte Aussage.

2007-03-09 08:11:50 · update #2

Danke, Paul. In der Tat gibt es Jura-"Diplome" (Bologna-Prozess), aber eben für Rechtswissenschaftler, die nicht praktizieren wollen, sondern in der Theorie dabei sind. Darum ging es mir nur. Danke.

2007-03-09 08:25:23 · update #3

6 antworten

Ein juristisches Diplom gibt es nicht, nur das StaatSexAmen.

Spaß beiseite, ich habe immer noch die Worte eines berühmten Strafrechtsprofessors und Strafverteidigers in den Ohren: Junge, bleib gutgläubig!

Der Anwalt darf sich nicht der Rechtsbeugung schuldig machen, aber die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zerstören ja, Zeugen kaufen, nein.

Beweise beseitigen nein, dafür sorgen, dass Beweise im Prozess nicht zugelassen werden, ja...

Einerseits kann der Anwalt seinen Mandanten nur gut vertreten, wenn er weiß, was im Prozess so alles herauskommen kann, um entgegenzusteuern; aber es ist auch für den Mandanten manchmal besser, dem Anwalt nicht alles zu sagen...

Vielleicht mal über die Rolle des Anwalts nachdenken: auch bei erwiesener Schuld ist es die Aufgabe des Verteidigers, den Angeklagten mit der geringst möglichen Strafe davonkommen zu lassen.

Oder lieber schuldig sprechen zu lassen, damit er irgendwann wieder rauskommt, als auf schuldunfähig zu plädieren mit anschließender lebenslanger Sicherheitsverwahrung.

2007-03-09 08:14:39 · answer #1 · answered by Brian W. Ashed 7 · 2 1

Du kannst und solltest (i.d.R.) dem Anwalt die ganze Geschichte erzählen. Sonst würde er Dir vermutlich zu einer Strategie raten, die am Ende in sich zusammenfällt, weil das, was Du ihm nicht gesagt hast, überraschenderweise doch noch im Prozess auftaucht. Ein Anwalt hat jedenfalls meist eine ganz brauchbare Vorstellung, welche Informationen sich die Staatsanwaltschaften beschaffen können, worüber der Mandant häufig irrt.

Der Anwalt ist weiterhin grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Deine Äußerungen also nicht weiterplappern.

Im Übrigen geht es im Strafprozess nicht darum, ob jemand tatsächlich schuldig oder unschuldig ist, sondern ob die Staatsanwaltschaft ihm die Schuld (bzw. zunächst einmal die Tat) nachweisen kann. Der Verteidiger ist also nicht gehindert (und ggf. sogar verpflichtet) einen Freispruch zu fordern, auch wenn er persönlich von der Täterschaft, Rechtswidrigkeit und Schuld seines Mandanten überzeugt ist - denn auf die Überzeugung bzw. das Wissen des Anwalts kommt es nicht an.

Er darf allerdings nicht für seinen Mandanten lügen und er wird seinen Mandanten auch ggf. vor einer falschen Aussage warnen (z.B. wenn eigentlich unbeteiligte Dritte beschuldigt werden sollen). Schweigen und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft angreifen ist jedoch immer erlaubt.

2007-03-09 17:14:35 · answer #2 · answered by giraldillo67 2 · 2 0

Nach meiner Erfahrung gilt immer: Dein Anwalt wird alles für Dich tun, wenn Du Täter bist, aber er wird Dich fallenlassen wenn Du Opfer bist. Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass Opfer Anwälte aus eigener Tasche bezahlen müssen, sich keinen Anwalt leisten können und kostenlosen Anwälte nichts wert sind und vor allem damit, dass ein Anwalt sich bei der Verteidigung eines Täters mehr Ruhm und Ehre verdienen kann.
Ein Opfer ist in Deutschland nichts wert - wenn Du aber Täter bist, brauchst Du Dir keine Sorgen machen - Du wirst keine Ärger haben - Menschenrechte zählen in Deutschland nur für Täter - Opfer haben keine Menschenrechte - so ist die Lage, ich kann das belegen!!

2007-03-10 05:47:07 · answer #3 · answered by todgeweihte 1 · 1 1

Der Anwalt ist da um dich herauszubekommen,egal wie.Alles andere sind Märchen.Ich handel immer nach bestem Gewissen.

2007-03-09 23:46:44 · answer #4 · answered by Jirawan 6 · 0 1

Falsch, genau anders herum. Du musst Deinem Anwalt alles sagen was für den Fall wichtig ist, auch wenn es Dich belastet. Ein Anwalt in Deutschland wäre in einer Strafsache ein Verteidiger. Er verteidigt Dein Handeln und Tun, Dein Versagen vor dem Gesetz und wird alles tun (leider muss man ja auch oft sagen) um Dich zu schützen, Deine Strafe im angemessenen Rahmen halten. Seien wir doch mal ehrlich, wenn jeder wegen vermeintlicher Unschuld, wissend dass er schuldig ist, durch die Welt gehen würde. Wem möchten wir noch glauben, vertrauen. Warum Misstrauen gegenüber Anwälten, wenn Du selber dabei bist täuschen zu wollen (ggfs. selbstbelastende Äusserungen lassen..................). So geht es nicht. Stelle Dich und veränder es. Fertig.

2007-03-09 16:09:58 · answer #5 · answered by Helga M 5 · 0 2

Der Anwalt verspricht "sein Bestes zu tun" und wechselt das Lager!
Die Rechtspflege in Deutschland ist ein Selbstbedienungsladen für juristisch teilgebildete Vollganoven geworden. Der Rest ist Selbstzweck!

2007-03-09 16:03:01 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 4

fedest.com, questions and answers