English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

mein mann hat krebs und die frage ist , ob wir pflegegeld bekommen könnten.

2007-03-09 00:47:54 · 11 antworten · gefragt von ilona p 1 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

11 antworten

Da musst du dich an deine Krankenkasse wenden. Die beauftragen dann den Medizinischen Dienst um zu gucken ob Pflege nötig ist. Sollte es sich um einen Pflegefall handeln könnt ihr auch Pflegegeld beantragen.

2007-03-09 00:52:18 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 0 0

HIer ist das Votum des behandelnden Arztes erforderlich, der eine Pflegebedürftigkeit bescheinigen muss. Dürfte wohl b.a.w. hoffnungslos sein, denn ein Karzinom macht weder zwangsläufig bettlägerig noch sonstwie pflegebedürftig... .dücken wir doch gemeinsam die Daumen, dass es möglichst lange so bleibt!

2007-03-10 06:21:28 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Hallo,

ja du kannst! Du musst die Pflegebedürftigkeit deiner Krankenkasse melden. Dabei spielt es keine Rolle ob du ihn selbst- oder Pflegedienst versorgt. Deine Krankenkasse wird daraufhin den medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen um zu begutachten, in welchem Umfang dein Mann Pflege und Hilfsmaterialien (Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Sauerstoffgerät etc.) benötigt. Durch dieses Gutachten wird der Krankenkasse eine sogenannte Pflegestufe empfohlen, nach der du eine sogenannte Kombinationsleistung erhälst. Eine Kombinationsleistung ist; du bekommst z.B bei einer Pflegestufe 1 ca. 800EURO für die Pflege und ca. 300 EURO für Sachleistungen. Also, stelle bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit!


Gruß

2007-03-09 08:39:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Ja!! Wenn nicht sofort, dann rueckwirkend.War bei meiner Mutter auch so, wir haben die Diagnose hingeschickt, es ist nichts passiert, auch keiner gekommen, und im Nachhinein haben wir Stufe 2 rueckwirkend ausbezahlt bekommen!! Bleib stark!!

2007-03-09 07:26:34 · answer #4 · answered by abeja 2 · 0 0

Hallo erst einmal viel viel Kraft für Sie und ihre Angehörigen , sebstverständlich haben Sie Anrecht auf Pflegegeld,aber die andern haben leider Recht es muß erst entschieden werden welche Pflegestufe angemessen ist.meine Schwiegermutter hat ein Nierenkarzinom mit ausbreitung in Lunge Bronchen usw. Sie hat es leider nicht geschafft , Sie ist heute Morgen eingeschlafen.
Meine Frau hat Sie 24h betreut bei Ihr zu Hause , erst wurde Ihr im KH von einer Sozialbeauftragte das Ihre Mama die Pflegestufe 1 bekommt, aber meine Frau hat solage Druck auf die Behörden gemacht , das Sie die 3 bekommen hat.
Leider zu spät. Wir wünschen Ihnen viel Glück und Durchhaltevermögen. Lassen Sie sich nichts einreden immer weiterversuchen.
Mfg
Marco Mandy und Miguel

2007-03-09 03:52:41 · answer #5 · answered by mamami 1 · 0 0

Wenn er zum Pflegefall wurde ja, aber das entscheidet die Krankenkasse/Gutachter.

2007-03-09 02:43:46 · answer #6 · answered by schnubbl 4 · 0 0

Das hängt davon ab, wie pflegebedürftig Dein Mann ist. Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst, nach genau vorgegebenen Kriterien (Hilfe benötigt beim Essen, Körperpflege, Anziehen etc...)

2007-03-09 01:05:49 · answer #7 · answered by haemarthros 5 · 0 0

ich würde auf jeden Fall bei deiner Krankenkasse mich informiere!

2007-03-09 01:03:09 · answer #8 · answered by inne 2 · 0 0

Nur die traurige Tatsache, daß er Krebs hat, heißt noch nicht, daß er Pflegegeld bekommt.

Erstmal muß bei der Pflege-/Krankenkasse ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werde. Sie gibt einen Gutachtenauftrag an den Medizinischen Dienst (MDK).

Von dort wird den Antragstellenden in der Regel schriftlich ein Termin mitgeteilt, an dem die Begutachtung in den Wohnräumen stattfindet.

Die Einstufung in eine Pflegestufe (1 bis 3) wird nach Untersuchung vom Medizinischen Dienst gemacht und erst dann steht fest ob und wieviel Pflegegeld man erhält.

2007-03-09 01:01:09 · answer #9 · answered by RL 7 · 0 0

Wenn er zuhause gepflegt wird auf jeden Fall.
Frag gleich bei der Krankenkasse nach.

2007-03-09 00:52:00 · answer #10 · answered by Akbar 6 · 0 1

fedest.com, questions and answers