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15 antworten

lt. gesetz eigentlich nicht, nur der med. dienst der krankenkassen. aber, bei einer AU, die man der KK zusenden muss. steht ja auch die diagnose drauf.

die KK berufen sich darauf, dass sie ja, im Fall der leistung von Krankengeld die 78 wochenfrist fuer die gleiche krankheit beruecksichtigen muessen.

die mitarbeiter der KK sind eigentlich auch zum schweigen verurteilt, aber wer weiss denn, welche sachen zu hause mal so nebenbei erwaehnt werden. wie z.b., du kennt doch die....., die hat heute eine au reingegeben, die hat ..... (vielleicht laeuse, tripper oder aids?)

sollte, duerfte nicht sein.

PS: ich habe inzwischen alle antworten der anderen gelesen, gesetzl. krankenkasse muss dich nehmen, wenn du im arbeitsverhaeltnis stehst.
abrechnung vom arzt oder Krankenhausmit KK erfolgt nach Nummern.

und um ein krankheitsbild oder eine krankheit beurteilen zu koennen, muss man m.E. mediziner sein und kein schreibtischtaeter.

wenn ich im geschaeft ein verpacktes produkt kaufe, weiss ich ja auch nicht, was wirklich drin ist und ob der preis gerechtfertigt ist.

2007-03-09 00:19:56 · answer #1 · answered by Heide G 3 · 0 0

Also ich würde schon wissen wollen, für was ich bezahle, wenn ich die Kasse wäre. Das ist ja, wie wenn die Bank nicht wissen dürfte, was auf dem Konto ist und der Supermarktverkäufer nicht erfahren dürfte, was ich einkaufe.

2007-03-09 07:40:08 · answer #2 · answered by HoneyPie 3 · 2 0

Die Krankenkasse bezahlt ja die Rechnungen von Arzt/Krankenhaus, also hat sie auch ein Recht darauf zu wissen, für was sie bezahlen sollen. Außerdem bekommt die Krankenkasse in jedem Fall den Krankenschein am Ende des Quartals zugestellt, bei den gesetzl. Krankenk.

2007-03-09 07:39:48 · answer #3 · answered by Ginetta 7 · 2 0

Naja, woher sollten die Krankenkassen wissen welche Leistungen, Untersuchungen, Medikamente usw. sie für dich übernehmen sollten wenn sie nicht mal wissen was du hast? Ich denk schon das sie das wissen dürfen.

2007-03-09 07:34:59 · answer #4 · answered by wunschbox 6 · 2 0

wenn die das bezahlen sollen,ist das ihr gutes recht

2007-03-09 07:34:22 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 0

Aber Selbstverständlich
Wie könnten sie wohl sonst beurteilen ob die Behandlung gerechtfertigt ist.

2007-03-09 07:34:09 · answer #6 · answered by ? 7 · 2 0

Natuerlich. Sie wollen doch wissen wie Du Dich vorher (bevor Du in diese Krankenkasse gekommen bist) im Solidarpakt der Versicherten verhalten hast. Und sie wollen wissen wie Dein Gesundheitszustand ist um eine planung zu erstellen, was wird uns dieses Mitglied kosten und natürlich ganz klar durch die eigenen Fachleute beurteilen zu lassen, ob sich Eingriffe, Behandlungen usw. auf dem richtigen Weg befinden. Sie haben ja nicht nur Verantwortung für den eigenen Laden sondern auch für die Noch-Mitglieder.

2007-03-09 07:46:39 · answer #7 · answered by Helga M 5 · 1 0

Aber sicher. Wie sonst soll festgestellt werden ob die geforderten Leistungen berechtigt sind.

2007-03-09 07:44:00 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

das kommt darauf an. wenn du bereits bei einer kasse bist, hat sie das recht über behandlungen für die sie zahlt in kenntnis gesetzt zu werden. wobei bei bestimmten krankheiten nur das krankheitsbild zählt und nicht unbedingt die krankheit die dahinter steckt
wenn du zu einer neuen kasse wechselst musst du nicht alle krankheiten angeben.

2007-03-09 07:42:44 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

Definitiv nicht! Es unterliegt der Schweigepflicht des Arztes! Du kannst Anzeige erstatten gegen den Arzt, der so mit Deinen Geheimnissen umgeht. Liebe Grüße:-)

2007-03-10 12:50:44 · answer #10 · answered by Dharma 4 · 0 0

Hallo,

ja selbstverständlich! Weil die KK muss doch sämtliche Diagnosen, Therapien, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Kuren und Krankengeld bezahlen! Da muss es den KK schon möglich gemacht werden, zu prüfen wofür sie zahlen!



gruß

2007-03-09 17:03:22 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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