Meine Freundin übernachtet ziemlich oft bei mir. So oft, dass die Vermieter und Nachbarn festen Glaubens sind, sie wohne auch bei mir, was aber nicht zutrifft, und was wir auch unendlich oft beteuerten. So.
Trotzdem will man uns nicht glauben und die ganze angelegenheit über einen Anwalt regeln. Die Vermieter hätten
wasserdichte Beweise, dass meine Freundin hier wohnen würde. Was das für Beweise sind, will man uns nicht sagen. Ich denke jedoch, dass es sich um Aussagen / Notizen / Fotos der Nachbarn handelt.
Auf der Nebenkostenabrechnung sind nun sechs Personen eingetragen worden.
Um weitere Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, haben wir vorgeschlagen, die sechse Person sepperat zu bezahlen, was die Vermieterin jedoch nicht möchte.
Wie sollen wir uns verhalten?
Unsere Vermieter sind etwas ... verwirrt. Beispielsweise sind sie auch der festen Überzeugung, dass wir einen Hund im Hause halten, obwohl wir nie einen besessen haben.
2007-03-08
22:18:00
·
8 antworten
·
gefragt von
Kaufman
2
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Wie gesagt sind wir bereit, die Kosten zu übernehmen, wogegen sich die Vermieterin jedoch weigert.
2007-03-08
22:47:37 ·
update #1
Ich denke Deine Freundin sollte Dir die Spesen wert sein, zumal Du ja selber sagst, daß sie sehr oft bei Dir nächtigt. ###
2007-03-09 06:32:27
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Deine Freundin hat doch sicher einen Personalausweis, da steht auf der Rückseite die Wohnadresse.Sie kann daher ihren Hauptwohnsitz beweisen. Sie kann sich auch eine Meldebestätigung von der Gemeinde ausstellen lassen. Dieses würde ich vortragen, wo auch immer.
2007-03-09 13:06:49
·
answer #2
·
answered by Helgale 7
·
1⤊
0⤋
Besuch
(dmb) Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäÃig oder unregelmäÃig kommt, all das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind regelmäÃig unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.
Gleichgültig, ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf auch Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt.
Nur ausnahmsweise kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.
Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
2007-03-09 06:40:34
·
answer #3
·
answered by Katja M 2
·
1⤊
0⤋
Nebenkosten werden häufig auf die entsprechenden Personen aufgeteilt. Auch ich habe schon einmal als Vermieter in einen Haushalt jemanden eingerechnet, der dort zwar nicht gemeldet war, aber faktisch dort seinen Aufenhaltsort hatte. Dass dann dort auch die Wasserverbräuche etc steigen, ist unvermeidbar. Insofern finde ich das von deinem Vermieter völlig legitim, da deine Freundin faktisch dort wohnt!
2007-03-09 06:29:11
·
answer #4
·
answered by Michael K. 7
·
2⤊
1⤋
Hallo,
Es ist Dir erlaubt das deine Freundin bei Dir nächtigen kann und die Vermieterin kann da auch nichts machen, stell dir vor Du bekommst Besuch, die gehen ja bei Dir auch aufn WC und so und musst ja auch nichts extra zahlen.
Sag deine Vermieterin einfach wenn andere im Haus Besuch bekommen müssen die dann auch gleich mehr zahlen und wie viel Besuch jemand bekommt kann dir keiner vorschreiben.
Also lass dir keine Bange machen und zahl auch nicht mehr Geld.
2007-03-09 09:33:40
·
answer #5
·
answered by rudi75de 2
·
0⤊
0⤋
Das ist doch sehr einfach: wenn Deine Freundin woanders ihren festen Wohnsitz hat (also dort auch gemeldet ist), dann dürften die übrigen Hausbewohner und die Vermieterin ziemlich schlechte Karten haben. Besuch kannst Du schliesslich empfangen, so oft Du willst. Und Nebenkosten dürfen nur verbrauchsbezogen abgerechnet werden. Handelt es sich um gemeinschaftliche Nebenkosten (z.B. für die Beleuchtung des Treppenhauses, Gartenpflege usw.), dann muss das im Mietvertrag geregelt sein. Nachträglich kann ein Vertrag einseitig nicht geändert werden. Das würde ich der Vermieterin vorhalten und mich schlicht weigern, auf der genannten Ebene mit ihr weiter darüber zu diskutieren.
Als die Beziehung mit meiner heutigen Frau begann, hat sie auch immer öfter bei mir übernachtet. Das hat aber nichts daran geändert, dass sie nach wie vor anderswo gemeldet war. Irgendwann haben wir uns dann entschlossen, dass sie ganz zu mir zieht, und das haben wir der Vermieterin mitgeteilt, und das war es dann auch.
Wenn Du sicher gehen willst, dann nimm Deinen Mietvertrag und gehe mal zu einer Verbraucherzentrale, die helfen Dir weiter. Kostet eventuell ein paar Euro, aber das ist es wert. Die nächstgelegene Verbraucherzentrale kannst Du unter dem angehängten Link finden.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!
2007-03-09 07:11:51
·
answer #6
·
answered by You Know Who 6
·
0⤊
0⤋
Das mit der Nebenkostenerhöhung ist Rechtens, bei mir war das auch so wie mein Freund immer am Wochenende da war, denn der Wasserverbrauch steigt und daher dürfen die Nebenkosten angehoben werden... Da unter anderm auch Aufzug aussenanlagen etc. mitgenutzt werden.
2007-03-09 06:37:29
·
answer #7
·
answered by Bayern-Cleverle 3
·
0⤊
0⤋
Eine einseitige Änderung des MV ist nicht möglich. Es handelt sich also um eine "Änderungskündigung", die erst abgesegnet werden muss! - Allerdings hat der Vermieter es versäumt darauf hinzuwirken, dass eine potentielle 6. Person auch als Bewohner angemeldet wird. Das hätte dem Mieter Gelegenheit gegeben, hierauf zu reagieren. So nicht!
2007-03-09 06:29:26
·
answer #8
·
answered by Onkel Bräsíg 7
·
0⤊
0⤋