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Mein Bekannter ist 1965 geboren und ist nun krank, kann nicht mehr als Fernfahrer fahren hat Berufsverbot wie kann er jetzt in eine Erwerbsminderungrente
bekommen??

2007-03-08 21:44:30 · 6 antworten · gefragt von wohni 2 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

6 antworten

Hilfestellung leisten dabei insbesondere die örtlichen Versicherungsämter, die meist der Stadtverwaltung angegliedert sind (z. B. Bürgerämter). Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die sogenannte EU-/BU-Rente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird. Eine Rückwirkung kommt hier unabhängig vom Gesundheitszustand des Betroffenen nicht in Betracht.


Eine Erwerbsminderungsrente wird zunächst auf Zeit gewährt, im Durchschnitt für 2 Jahre.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige Versicherte, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (grundsätzlich 36 Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren) erfüllt und

irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann. Er hat dann Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente,
irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich ausüben kann. In diesem Fall erhält er eine volle Erwerbsminderungsrente.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält auch, wer zwar mehr als drei und weniger als sechs Stunden eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnte, dem aber bei seinem restlichen Leistungsvermögen eine solche Beschäftigung voraussichtlich nicht vermittelt werden kann. ((Satz?))
Während die früheren Berufsunfähigkeitsrenten 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrenten betrugen, beträgt die neue entsprechende Erwerbsminderungsrente nur noch die Hälfte der Vollrente. Bereits bewilligte Berufsunfähigkeitsrenten bleiben in ihrer Höhe aber zunächst unangetastet.
Weitere Informationen erhaltet ihr auch bei den zuständigen Rententrägern (LVA oder BVA).

Besteht eine Arbeitsunfähigkeit und es werden keine Leistung vom Rententrägern gezahlt (weil man nicht die vollen Beitragsmonate zusammenbekommt), kann man seit 1.1.2003 einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Nähere Informationen dazu finden sie im Seitenabschnitt Grundsicherung!

Informationen zum Thema Grundsicherung findest du hier: http://www.borderline-plattform.de/html/grundsicherung.html

2007-03-08 21:56:01 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Sein Hausarzt wird ihm die notwendigen Schritte erläutern und auch bei der Antragstellung ggf. behilflich sein. Nur "krank" zu sein genügt allerdings nicht. Das "Amt" muss ihm schon einen GdB (Grad der Behinderung) zugestehen!

2007-03-10 14:18:26 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Zum Arbeitsamt und zum Rentenversicherungsträger gehen, letzterer entscheidet mittels ärztlichem Gutachten über die Erwerbsminderungsrente.

2007-03-09 06:40:08 · answer #3 · answered by Professoressa 7 · 0 0

der soll mal erst hin gehen auf die schnelle und versuchen Prozente für ne Behinderung zu bekommen ist sehr wichtig auch später für die Rente je nach dem was da raus kommt geht es weiter die schicken ihn dann zum vetrauensartzt und dann geht alles seinen gang kostet leider sehr viel zeit und nerven

2007-03-09 06:08:30 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Da gibt es mehrere Möglichkeiten!
a.) Wenn sein Hausarzt eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt (und das auch befürwortet!!!) kann er z. B. direkt zur LVA (BfA) gehen und dort einen Antrag stellen!
b.) Er kann zu einem kompetenten Rechtsanwalt gehen und
sich dort beraten lassen, bzw. mit dem RA einen Antrag stellen. Ist aber eine Kostenfrage!
c.) Oder dem Sozialverband (früher Reichsbund) beitreten, ist relativ günstig, und denen alles überlassen!

Sollte es zu einer Ablehnung kommen, dann empfiehlt es sich, den Widerspruch von einem RA durchführen zu lassen. Bei einem geringeren Einkommen ( ALG, Krankengeld) wird Prozesskostenhilfe gewährt!
Was noch sehr hilfreich ist: Wenn ein psychatrisches Gutachten vorliegt, bzw. wenn man dauerhaft in psychatrischer Behandlung ist.
Denn das ist ja heutzutage keine Schande mehr!

Aber es ist sehr schwierig geworden, EURe zu erlangen.
Es müssen schon sehr triftige Gründe vorhanden sein.
Wenn er als LKW-Fahrer nicht mehr arbeiten darf, dann gibt es noch Schulungs-Möglichkeiten für Job's, die es zwar nicht unbedingt gibt, aber erst werden alle Mittel ausgeschöpft, und dann, mit viel Glück, gibt es die EURe.

2007-03-09 06:08:26 · answer #5 · answered by Mo 3 · 0 0

Er ist berufsunfähig, wenn er eine entsprechende freiwillige Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen hat, kann er die nun abrufen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss er sich - mit der Einschränkung, dass er nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten kann - arbeitslos melden.

2007-03-09 05:53:00 · answer #6 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

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