Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes sind bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 4 Punkte, bei Straftaten bis zu 7 Punkte vorgesehen. Verwarnungsgeldverstöße (derzeit unter 40 Euro) werden in der Kartei nicht erfasst.
Wie du siehst sind 12 Punkte somit nicht möglich....Zumindestens nicht für ein Vergehen...
@ uwephse
Leider ist die Seite (bussgeldkatalog.de) nicht auf den aktuellesten Stand und hat somit die neue Bußgeldverordnung von diesem Jahr noch nicht mit drin.
Ich habe mir eben mal den neusten Bußgeldkatalog angesehen und nachdem sind es - wie ich es schon geschrieben habe - 7 Punkte die jemand auf einen Schlag bekommen kann.
Hier der Auszug dazu:
Verkehrssachen werden neben einem Bußgeld oder einer Strafe und einem eventuellen Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis mit bis zu 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) geahndet.
@Pupsi
Wenn jemand sich schon die Mühe macht auf der Seite von:
http://www.kba.de
aus 498 Seiten die höchstmöglicher Punktezahl rauszusuchen, und dann auch noch einen Absatz hierher kopiert, dann ist es echt schron frech etwas anderes zu behaupten :-(, Oder?
Dein Verkehrsvergehen ist schon nicht ohne, aber meinste nicht auch das es weitaus Schlimmere gibt?
2007-03-08 20:35:11
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answer #1
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answered by Stefan S 4
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Kommt drauf an welches delikt... z.b. 4 total abgefahrene Reifen, da können schon 12 punkte zusammen kommen.
ansonsten ist das höchste für ein delikt ..7 Punkte z.b. $315c Strassenverkehrsgefährdung.
2007-03-09 17:46:29
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answer #2
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answered by Big Tom 4
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Für ein Vergehen ist die höchste Punktzahl 7 Punkte das ist dann auch kene Ordnungswidrikeit sondern eine Straftat wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis (wenn den FS abgegeben hast) diese Punkte verjähren dann auch nicht nach 2 Jahren wie üblich sondern stehen 10 Jahre in Flensburg
2007-03-09 14:47:08
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answer #3
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answered by Dana 5
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Ja Du kannst 7Punkte mit einem mal bekommen das gibt es z.B. bei Unfall mit Fahrerflucht spreche aus eigener Erfahrung (Spiegel weg gefahren und nicht angehalten) aber das ganze zählt als Straftat und da bleiben die Punkte 5Jahre bestehen hatte einen super Anwalt und bekam 9Punkte aus Fehlern lernt man aber , heute mache ich bei so was ne Vollbremsung egal wie dicht der Hintermann fährt , laut Richter muß ich das !!!!
2007-03-09 13:56:04
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answer #4
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answered by sachse2364 5
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Ich hab für´s zu schnell fahren und rechts überholen auf der Autobahn 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot bekommen und ne satte Geldstrafe.
Als Wiederholungstäter hatte ich nur 2 Punkte bekommen und einen Monat Fahrverbot und wieder ne Geldstrafe.
Mehr wie 4 Punkte auf einmal bekommt man nicht. Man bekommt zur Strafe halt Fahrverbot.
2007-03-09 05:49:54
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answer #5
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answered by Pupsi 2
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Min. 1 Punkt.
Mehr als 4 Punkte, sollen angeblich nicht möglich sein, auch wenn mehrere Verstöße gleichzeitig zusammen kommen.
Bei Rot, ohne Vohrfahrt, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 Km/h.
Aber gefinden habe ich was anderes.
Könnt ihr euch ja mal ansehen !!!
2007-03-09 04:33:50
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answer #6
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answered by Anonymous
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hier findest du alles:
http://de.wikipedia.org/wiki/Punkte_in_Flensburg
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/wie_lange_punkte.htm
2007-03-09 04:21:56
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answer #7
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answered by officer_mallone 4
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Ein Geisterfahrer bekommt 6 Punkte.
Wenn du einen Geisterfahrer überholst bekommst du 12 Punkte.
2007-03-09 04:15:59
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answer #8
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answered by forstgehilfe 1
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da würde ich mal bei der Polizei oder direkt in Flensburg nachfragen!
2007-03-09 04:11:54
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answer #9
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answered by Anonymous
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Die Punkte verfallen immer zwei Jahre nach dem DU sie bekommen hast. Frist 31.12. - also wenn Du am 05.06.07 zwei Punkte bekommst, verfallen diese am 31.12.09. Wenn DU die Punkte am 31.12.07 bekommst, verfallen diese am 31.12.09
2007-03-09 04:11:35
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answer #10
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answered by gberkelenz 5
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