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für ein haus außen denkmalschutz instandsetzungen keine baumasnahmen was gibt es für gesetze

2007-03-08 09:34:35 · 6 antworten · gefragt von harty 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Die Frage ist zu allgemein gehalten, um sie beantworten zu können. Denkmalschutz ist wegen der Kulturhoheit der Länder Sache der einzelnen Bundesländer. In der Tat, es gibt 16 verschiedene Denkmalpflegegesetzte in Deutschland, nebst einigen internationalen Abkommen.
Um genaues über die Gesetze (und deren Umsetzung) zu erfahren, wirst du dich an das zuständige Amt deines Bundeslandes wenden müssen.

2007-03-08 09:44:14 · answer #1 · answered by perdü 5 · 1 0

Denkmalschutz ist Ländersache und deshalb gibt dafür das jeweils geltende Landesrecht. Für Nidersachsen z.B. das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NSDSchG) u.s.w.

Steht ein Gebäude, Enselmble oder ein ganzes Gebiet unter Denkmalschutz, z.B. als Kulturdenkmal oder auch als Naturdenkmal, ist es gesetzlich unter Schutz gestellt, das bedeutet, daß Veränderungen an diesem Denkmal der behördlichen Genehmigung bedürfen.
Vor Ort ist hierfür die jeweilige Kommune oder der Kreisverband als sog. Unterste Denkmalschutzbehörde zuständig.

2007-03-08 11:13:02 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Denkmalschutz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Man erkundige sich am besten bei der Gemeinde

2007-03-08 10:36:52 · answer #3 · answered by Pimboli 6 · 0 0

Die Denkmalschutzbehörde gibt gerne 10% der Renovierungskosten an der Aussenfassade dazu, dann aber bestimmt sie auch die Farbgestaltung und Design - zu Deinen Kosten.
Pfeif auf die 10 % und gestalte die Aussenfassade selbst.

2007-03-08 09:51:15 · answer #4 · answered by Wilken 7 · 0 0

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Denkmalschutz stark ortsabhängig ist. Die Zuständigkeit liegt wohl erstmal beim Landkreis, und es hängt sehr von den zuständigen Leuten ab und was die wollen und schön bzw. "original" finden. Wende dich an die Behörde.

2007-03-08 09:44:39 · answer #5 · answered by NaturalBornKieler 7 · 0 0

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen. Manchmal darf man nur im Innern etwas verändern, manchmal nur an einer bestimmten Hausseite. Es hängt in der Regel vom Objekt ab und von der Frage, aus welchem Grund das Denkmal zu schützen ist. Es ist manchmal die Bausubstanz, manchmal die Hauskonstruktion, manchmal eine bestimmte Giebelbautechnik. Du musst dich genau erkundigen, was an dem Haus explizit als schützenswert ausgeschrieben wurde.

2007-03-08 09:41:49 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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