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und ein Mensch, der z.B. in Rheinland Pfalz lebt, aber in Nordrhein Westfalen zu einem psychiatrischen Notfall mit Zwangsunterbringung wird, welchem Gesetz unterliegt der Patient dann? Dem seines Wohnsitzes oder dem in dem der Notfall eingetreten ist?

2007-03-08 08:50:38 · 3 antworten · gefragt von irmela_p 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

die Frage stellt sich beim PsychKG im Besonderen, da die Länder es z.B. mit der Unterbringung unterschiedlich handhaben.

2007-03-08 09:11:07 · update #1

3 antworten

Da der Einsatz eines PsychKG´s in der Regel eine Selbst- oder Fremdgefährdung voraussetzt, gilt zunächst die Gesetzgebung des Bundeslandes in dem eine stationäre Unterbringung für nötig gehalten wird.

2007-03-08 09:17:27 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Erstmal dem, in dem der Notfall eingetreten ist.

2007-03-08 17:08:24 · answer #2 · answered by RL 7 · 1 0

Nicht so ängstlich, beim PsychKG kommt ja auch noch eine Amtsärztin ins Spiel. Sie muß ein Gespräch mit dem "Patienten" führen und dann die Einweisung anordnen. Ist es aber soweit, ist es meist das Beste für den Eingewiesenen, zu seinem Schutze ... auch dazu dient ja das PsychKG.
mfg ronny

2007-03-08 17:20:29 · answer #3 · answered by rronny 7 · 0 1

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