und ein Mensch, der z.B. in Rheinland Pfalz lebt, aber in Nordrhein Westfalen zu einem psychiatrischen Notfall mit Zwangsunterbringung wird, welchem Gesetz unterliegt der Patient dann? Dem seines Wohnsitzes oder dem in dem der Notfall eingetreten ist?
2007-03-08
08:50:38
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3 antworten
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gefragt von
irmela_p
6
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
die Frage stellt sich beim PsychKG im Besonderen, da die Länder es z.B. mit der Unterbringung unterschiedlich handhaben.
2007-03-08
09:11:07 ·
update #1