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Im Streit über Anti-Nazi-Symbole mit verfremdeten Hakenkreuzen hatte das Landgericht Stuttgart im September 2006 einen Versandhändler zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Der Mann hatte unter anderem T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen vertrieben und damit seine Ablehnung nationalsozialistischen Gedankenguts zum Ausdruck gebracht. Das Landgericht argumentierte, mit dem massenhaften Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage der Angeklagte dazu bei, dass sich die Öffentlichkeit an diese Embleme gewöhne. Die Stuttgarter Richter hatten den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen angesehen. Durch eine "kommerzielle Massenverbreitung" solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes. Jetzt wird der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neu aufgerollt und sein Urteil dazu am 15. 03. verkünden

Wie sollte der BGH eurer Meinung nach entscheiden?

2007-03-07 22:22:29 · 14 antworten · gefragt von demrainerseine 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

14 antworten

Vadammt! wenn man gegen diese scheiß nazis ist soll mans auch zeigen dürfen....................................!

2007-03-07 22:40:57 · answer #1 · answered by ♥Grins♥ 2 · 3 1

Na da geb ich denn doch noch nicht die Hoffnung auf die "Weisheit" der Richter auf.
Ist doch ganz klar das Du nicht jeden Quatsch als "Kunst" deklarieren kannst wenn ganz offensichtlich ist das es geistige Pornographie ist. :-)

2007-03-08 06:47:03 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Interessante Frage. Aber als du die Frage gestellt hast, hat der BGH doch längst entschieden.

2007-03-08 06:46:43 · answer #3 · answered by paule.panther 4 · 2 0

Also eines zeigt das ganze mal wieder: Deutschland ist ein Staat voller Bürokraten. Jeder, der nur ein wenig logisch denken kann, erkennt ein durchgestrichenes oder zerstörtes Hakenkreuz als Anti-Nazi-Symbol. Nur Richter und Bürokraten können von so etwas Absurdem wie einem "Einbürgerungssymbol Hakenkreuz" bei einem klaren Ablehnungssymbol reden. Armes Deutschland!

2007-03-08 06:37:08 · answer #4 · answered by doppelleben 2 · 2 1

Der BGH wird das Ding wohl kippen ! Selbst der Bundesanwalt plädierte für die Aufhebung ...

2007-03-08 06:31:32 · answer #5 · answered by Seewolf 1 · 1 0

Also ich finde Hakenkreuze müssen nun wirklich nicht sein. Egal ob durchgestrichen oder nicht. Ich würd sowas gar nicht auf meiner Kleidung tragen wollen! Also könnten sie es meinetwegen auch verbieten.

2007-03-08 06:26:41 · answer #6 · answered by wunschbox 6 · 2 1

Hakenkreuze sollten verboten bleiben, egal in welcher Form. In den 60er. Jahren kamen aus England Hakenkreuze die umgedreht waren. Diese Symbole wurden von Neonazis getragen. Deswegen wurden auch Abwandlungen von Nazisymbolen verboten. Ausnahmeregelungen könnten sich auch Rechte wieder zu Eigen machen

2007-03-08 16:19:52 · answer #7 · answered by liftboy 3 · 0 0

Warum verbieten???
Irgendwie müßen wir die Autonomen doch erkennen.....
Und die Rechten erkennen wir an der ´´Frisur``

2007-03-08 11:01:35 · answer #8 · answered by kufix 4 · 0 0

hmmm ich glaub ich hab heut gelesen dass da noch drüber diskutiert wird...

2007-03-08 07:33:43 · answer #9 · answered by Lolli :) 4 · 0 0

Alles Tinnef.
Das Kreuz gehört zu unserer Geschichte. Wie kann man da von gewöhnen reden? Das es Verfassungswiedrig und verboten ist weis doch jeder. Wenn da einer ein Anti-Emblem verkauft.....na und. Ich denke mal bei dem Urteil wird nichts neues heraus kommen.
Petri Heil

2007-03-08 06:36:53 · answer #10 · answered by Dandy 4 · 1 1

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