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Wer kann eine seriöse Auskunft geben.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wird krank und die Krankheit geht über den Ausscheidungstag der Firma hinaus und fällt in die Zeit der Arbeitslosigkeit. Wer zahlt? Das Arbeitsamt nicht, denn der Arbeitnehmer steht ja in dieser Zeit nicht zur Vermittlung.

2007-03-07 21:26:47 · 8 antworten · gefragt von Anais 6 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

Das ist eine rein theoretische Frage. Mein Mann soll in eine Klinik demnächst, scheidet aber zum Ende Mai aus der Firma aus und wäre dann arbeitslos. Man teilte ihm mit, das Arbeitsamt zahlt nur, wenn er für den Arbeitsmarkt verfügbar ist, was mir auch einleuchtet.

2007-03-08 01:04:12 · update #1

8 antworten

Bis zum Tag des Ausscheidens zahlt der Arbeitgeber, danach zahlt die Krankenkasse (weil er dem Arbeitsamt ja nicht zur Verfügung steht). Erst nach vollständiger Genesung zahlt das Arbeitsamt. (Krankengeld = ca. 80 %, ALG = ca. 60 % vom letzten Lohn/Gehalt).

2007-03-07 22:03:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Die Fortzahlungsflicht geht vom AG auf die AA über! - Krankengeld gibts erst nach Ablauf der 6 Wochenfrist.

2007-03-08 15:47:04 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Bei Krankheit muß der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld.
In dieser Zeit kann er natürlich kein Arbeitslosengeld beziehen.

2007-03-08 12:19:28 · answer #3 · answered by sandra w 6 · 0 0

Meines Erachtens die Krankenkasse bis du wieder gesund bist.

Anne

2007-03-08 07:05:41 · answer #4 · answered by Anne 7 · 0 0

Und warum zahlt bei euch das AA nicht? Als ich eine Krankmeldung hatte (Sprunggelenk gebrochen!), habe ich meine Krankschreibung im AA durch meinen Mann abgeben lassen und weiterhin meine Bezüge erhalten! Nix Geld von der KK! Das ist ja komisch!?

2007-03-08 06:20:17 · answer #5 · answered by Conny N 7 · 0 0

bis zum ausscheidungstag zahlt die firma.

du musst dich natürlich im vorfeld beim arbeitsamt gemeldet haben, dass du dann und dann arbeitslos wirst. Dann bekommst du trotzdem Arbeitslosengeld für die Arbeitslosenzeit, wenn du dem Arbeitsamt einen Krankenbeleg gibst. ist wirklich so, das problem hatte ich selber.

Du kannst beim arbeitsamt sogar urlaub beantragen, 3 wochen im jahr, du musst melden wohin du fährst und dass du nicht in deutschland bist, dann bekommst du sogar für diese zeit arbeitslosengeld.

das arbeitsamt ist sozusagen dein neuer chef, dem du auch alles melden musst, krankeit, urlaub .....

2007-03-08 05:34:38 · answer #6 · answered by maia 4 · 1 1

Hi,
der Arbeitgeber muss weiter bezahlen bis die Krankheit vorbei ist.
LG

2007-03-08 05:32:16 · answer #7 · answered by karin m 2 · 0 1

Die Krankenkasse muss bei so etwas einspringen

2007-03-08 05:29:03 · answer #8 · answered by wunschbox 6 · 0 1

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