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3 antworten

wenn mit bar auch ne überweisung gemeint, ist, dann ja. Versicherungen (im KFZ-Bereich) rechnen auch nach Kostenvoranschlag ab. Auch sonstige Schäden können so reguliert werden. Es steht nirgends geschrieben, sondern die gesamte Rechtsprechung geht davon aus, dass niemand zu einer Reparatur verpflichtet werden kann, da der Schaden die Höhe der Wertminderung darstellt.

2007-03-07 06:26:30 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

müssen sie nicht - Betrugsgefahr zu gross.

2007-03-07 12:24:38 · answer #2 · answered by sozialgewissen 5 · 0 0

Bei unserer KFZ-Versicherung war es so, das die Versicherung die Reperatur bezahlt hat. Man hat das begründet, das sich einige den Kostenvoranschlag haben geben lassen und es dann privat haben reparieren lassen, für einen Bruchteil der Summe. Um diesem Betrug vorzubeugen, ist die Regel enstanden, die reperatus selbst zu zahlen!

Geschrieben stehen müsste das im Kleingedruckten deiner Vericherungsunterlagen. Im Zweifelsfall nachfagen!

2007-03-07 09:52:01 · answer #3 · answered by Conny N 7 · 0 0

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