Wohin hast Du sie gebracht? Zu einem Fachhändler? Dann hast Du sicherlich auch einen Reparaturschein. Notfalls schriftlich die Herausgabe verlangen und eine entsprechende Frist setzen. Wenn das nichts nützt, evtl. Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung?) oder Polizei benachrichtigen.
Wenn es "schwarz" war, kannst Du das gute Stück wohl abschreiben, denn dann hast Du wohl nichts Schriftliches und demnach keine Handhabe - oder hast Du Zeugen?
Viel Glück!
2007-03-06 01:39:20
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answer #1
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answered by Mukmuk 4
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Du kannst dem Händler eine Frist zur herausgabe der Ware setzen. Kriegst du die Anlage nach ablauf der Frist nicht zurück hast du Anspruch auf Ersatz (Wandlung oder baugleiche Ware).
2007-03-10 06:33:05
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answer #2
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answered by Norrie 4
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Hallo,
mit Bezug auf die Quittung, Nr., Datum etc. die Du bekommen hast, - schriftlich - auffordern und eine Frist setzen (sollte 7-10 Tage) sein. Bei dem Datum der Frist berücksichtigen, wann die das haben werden. Alles per Einschreiben!!!!!!
gruesse, brunbie.
2007-03-06 10:14:06
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answer #3
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answered by Anonymous
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Schriftlich (!!!) eine angemessene Frist (max. 14 Tage) setzen, dabei mit Rückabwicklung des Kaufs (falls noch Garantie besteht) drohen, falls die Frist nicht eingehalten wird.
Ansonsten Klage auf Herausgabe - aber ob's dann repariert ist ...?
2007-03-06 09:40:06
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answer #4
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answered by Anonymous
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