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Urteile des Bundesverfassungsgericht haben zum Teil Gesetzeskraft, wird dagegen verstoßen, gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Einhaltung des Gesetzes einzuklagen

2007-03-05 22:10:50 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

5 antworten

Vorhergehenden Antworten:
Die Frage lautet doch wohl etwas anderst, es wird nicht nach Kommentare sowie Rechtmäßigkeit des BVerGG hier im besonderen §31 gefragt sondern um Executivmaßnahmen bei Verstößen gegen Gesetze des BVerfG. Erst lesen, dann verstehen und wenn das Wissen nicht ausreicht> BILDEN. Einbildung wird hier nicht als Ersatzbildung angesehen!!
In diesem Sinne

2007-03-06 00:52:49 · answer #1 · answered by mietzi0210 2 · 0 2

Die Urteile wenden sich in diesem Fall an die Legislative (Gesetzgebung), damit ein bestehendes Gesetz geändert oder ergänzende Vorschriften erlassen werden.
Ein Gericht (Judikative) kann keine Gesetze oder Vorschriften erlassen. Es prüft nur die Rechtmäßigkeit bzw. die Einhaltung des Gesetzes.
@ creamcheese: die Exekutive ist die Ausführende Gewalt in der Gewaltenteilung zum Beispiel alle Behörden und die Polizei.

2007-03-05 23:27:13 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

die judikative kann keine gesetze erlassen, das ist der job der legislative den gerichten obliegt die normenkontrolle. das ist das prinzip der gewaltenteilung, wie es in unserer verfassung festgelegt ist.

@ursus, korrekt, deswegen korrigiere ich. klar, war ein lapsus mit der exekutive. machen wir keine lex cc daraus ...

mietzi, es gibt keine gesetze des bundesverfassungsgerichts. die befugnis, gesetze zu erlassen hat ausschliesslich das parlament.

2007-03-05 23:00:55 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Prof. H. von Arnim hat diesen Zustand bereits
vor Jahren beklagt. "Der Staat als Beute" der
Parteien ist die Folge unserer "repräsentativen
Demokratie", bei welcher der Souverän, das
Volk, seine Macht an Parteivorstände delegiert
die dann machen was sie wollen.

Passieren kann ihnen nichts, wenn sie Urteile
des BVG mißachten - wegen ihrer Immunität.
Und wegen der Mißachtung von GG und BVG-
Urteileln ist m.W. noch nie die Immunität von
Politikern aufgehoben worden.

Siehe Quelle.

http://www.arnimvon.de/degenhardt.htm

"Die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert laut von Arnim ein System der Machthaltung, das im Wesentlichen auf das Eigeninteresse der politischen Akteure ausgerichtet ist."

2007-03-07 21:45:03 · answer #4 · answered by Cassandra 7 · 0 1

leider nicht ,sonst würden unsere Politiker nicht über die urteile lachen.
münte. hat gestern noch gesagt wir sehen jedes Urteil gelassen entgegen.

2007-03-07 16:14:17 · answer #5 · answered by Jürgen D 5 · 0 1

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