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wenn jemand eine fristlose Kündigung auf drängen des Arbeitgebers geschrieben hat, kann man die zurücknehmen und in welcher Zeit

2007-03-05 18:31:11 · 17 antworten · gefragt von aus Ehrfahrung schlau 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

17 antworten

Hi und Hallo,mein Name ist Michael,sei mir gegrüßt.

Also das mit dem ZWANG ist so eine Sache.

Dein Chef hat dich also mit ZWANG zu einer Kündigung genötigt?

Nun das kann folgenden Grund haben:

A) er spart die Abfindung
b) Er hat dich sofort aus dem Werk/Firma
c) Er kann neue Arbeiter einstellen.

Die Abfindung ist meist der haubtgrund warum sowas gemacht wird.Sie beträgt je nach zugehörigkeite der firma,mehrer Gehälter.

Wenn DU gekündigt hast,fehlt im ja ein Arbeiter und er kann ohne Probleme einen neuen Arbeiter einstellen,
hat er aber DICH gekündigt,so muss ein Grund vorliegen,sonst darf er keine neuen Arbeiter einstellen.

Das funktioniert aber nur auf dem Papier,richtig Mut hat kein Richter das anzukreiden und es ist schwer festzustellen.

Auf deine eigendliche Frage ob du sie zurück nehmen kannst,
muss ich dir leider sagen das OHNE ZEUGEn das es unter Zwang geschah,sieht es schlecht aus.

Besenders Glück hast du,wenn dein Chef so doof war,auch andere zur Kündigung zu zwinkgen,sodas ihr mit einer Sammelklage gegen den Chef vorgehen könnt.

Hierzu ist aber ein Anwalt von nöten,den ohne geht das nicht.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast ist das am Ende nicht so teuer.

Du solltest aber auf jedenfall vor Gericht EINSPRUCH einlegen,denn beim Arbeitsamt bekommst du 3 Monate Sperre,wenn du von dir aus kündigst.

Vorschlag:Schreibe eine DIN A4 Blatt mit deinem Einspruch zur Kündigung an deinen Chef,aber nur per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN.

Dann nimm dir ein Anwalt.

Setze dich mit Kolegen zusammen
um heraus zu bekommen ob es schon öfters vorkam.

Suche Zeugen.

Betrachte die Endlassungs und Einstellung Fluktuation deiner Firma und erkenne,ob diese Prezedur die Regel ist.

Handeln musst du auf jeden Fall,sonst wird es sehr teuer,denn ohne Lohn und Arbeitslosengeld, keine Miete, kein Auto,kein Fahrgeld, kein Essen und Gesellschaftlich stürzt du ab.

Also wehre dich,als ob es um dein Leben ginge,denn das tut es.

Mit grufftigem Gruß
Michael.

2007-03-06 03:17:32 · answer #1 · answered by schwarzkittel76 3 · 0 0

Als erstes würde ich NIEMALS freiwillig eine fristlose Kündigung selbst schreiben.
Wenn das der Arbeitgeber verlangt dann soll ER MICH doch kündigen und nicht von mir verlangen das ich kündige.
So hast du jetzt keinerlei anspruch auf Arbeitslosengeld da du selbst für die Arbeitslosigkeit verantwortlich bist.

Ob man das noch ändern kann? Wenn der Arbeitgeber schon unterschrieben hat, keine Chance! Unterschrieben ist unterschrieben!!

2007-03-05 18:49:24 · answer #2 · answered by naddl@work 4 · 3 0

kann man niccht mehr zurücknehmen
es sei denn du fändest Zeugen die das bestätigen können.
Natürlich kann auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen (zum Beispiel wenn 2 Monatsgehälter fehlen)
Ich denke der Arbeitgeber hat sie sofort bestätigt?
Gehe zu einem Anwalt, sofort..
solltest du kein Geld für einen Anwalt haben, wird er dir bezahlt werden..Gerichtskosten fallen in der ersten Instanz vor dem Arbeitgericht nicht an..
Nehme sie auf alle Fälle zurück, denn sonst wirst du für 3 Monate kein Arbeitsloengeld bekommen...
Viel Glück

2007-03-05 18:43:11 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 0

Auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen. Diese Kündigung muß, sehr gut begründet sein. Das geht in der Regel nur, wenn vom Arbeitgeber her schwere Verfehlungen gegeben sind (gravierende Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Mittagspause wird nicht oder weniger als 30 Minuten gewährt, das Gehalt wird regelmäßig nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mindestens 2 Monate nicht gezahlt).

Eine Kündigung, die durch den Zwang des Arbeitgebers geschrieben wurde, ist unwirksam. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden. Leider ist es bei einem Rechtsstreit schwer zu beweisen, daß die fristlose Kündigung unter Zwang des Arbeitgebers geschrieben wurde.

Ich habe das selber erlebt. Ich habe bei einer Leihfirma gearbeitet. Ich wurde bei einer amerikanischen Supermarktkette zur Inventur eingesetzt. Dabei ist eine alte Schulterverletzung wieder aufgebrochen. Als ich mich krankgemeldet habe, wurde ich in ein kleines Büro der Leihfirma gebeten. In dem Büro waren drei Tische an einer Wand so hingestellt, daß sie mit der Wand ein Viereckgebildet haben. In diesem Viereck stand ein Stuhl. Zwischen einem Tisch und der Wand war ein kleiner "Durchgang". Da mußte ich durch und mich auf den Stuhl setzen. An jedem Tisch saß ein Mitarbeiter der Leihfirma. Man hat mich verbal so unter Druck gesetzt, daß ich zum Schluß die fristlose Kündigung geschrieben habe. Auf Grund der von mir geschriebenen Situation habe ich vom Sozialamt keine Probleme bekommen. Man hat mir sogar geholfen, daß ich das mir zustehende Geld bekommen habe.

2007-03-05 18:51:10 · answer #4 · answered by kuchenmacher 6 · 2 0

meinst du unterschrieben ?

Rechtschutzversicherung/Arbeitsrecht - Anwalt anrufen.

2007-03-05 18:41:54 · answer #5 · answered by Mimi 7 · 2 0

Das sind neuerdings Praktiken die man gerne anwendet um MA los zu werden, schlimm ist das.
Du kannst das zurücknehmen aber nicht alleine. Gehe zum Anwalt und erzähle ihm wie Du unter Druck gesetzt wurdest. Du wirst sehen, das wird anders aussehen. Alles Gute.

2007-03-05 18:51:19 · answer #6 · answered by Anais 6 · 1 0

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende, unwiderrufliche Willenserklärung.....


@ Kuchenmacher: Warum hast Du dann unterschrieben????
@ Anais: Dürfte schwer sein dies zu beweisen!!!

2007-03-05 18:44:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 1

Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Diese Praxis nimmt immer mehr Überhand und sollte schnell wieder verschwinden.Alles Gute!

2007-03-05 23:56:53 · answer #8 · answered by Duke 3 · 0 0

Was soll der Schexss,der Arbeitgeber kündigt Dir fristlos und Du musst nichts schreiben.
Wenn Du natürlich dem Boss Deine fristlose Kündigung schriftlich mitgeteilt hast liegt es im Ermessen der Geschäftsleitung Dich weiter zu beschäftigen.Das hast Du Dir selbst vermasselt.

2007-03-05 20:54:47 · answer #9 · answered by kabelede 4 · 0 0

meinst du einen arbeitsaufhebungsvertrag ?denn kann man nicht zurücknehmen ausserdem bekommt man arbeitslossengeldsperre den man musste ja davon ausgehen das man arbeitslos wird wenn man einen arbeitsaufhebungsvertrag unterschreibt.ist mir auch schon aus dummheit passiert.

2007-03-05 20:52:22 · answer #10 · answered by vanillaice 2 · 0 0

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