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Hatte seit dem 15.10.06 einen Aushilfsjob im Verkauf.
Letzten Monat hatte der Laden für knapp 4 Wochen geschlossen,zwecks Renovierung.
Ich wartete bis es endlich wieder losgeht.
Dann drei Tage Ware einräumen,putzen,etc.
Neueröffnung.
Nachdem alles perfekt hergerichtet war,kündigte mein Chef gestern 12 Aushilfen-grundlos-ohne Kommentar-von gestern auf heute.Leider war ich auch dabei :-(
Darf er das?
Ohne Vorwarnung,ohne Grund?
Ohne Kündigungsfrist?

2007-03-05 06:10:47 · 6 antworten · gefragt von blond_angel 3 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

Ich hatte mich dort vorgestellt un einen Termin zum Probearbeiten bekommen.
Das Probearbeiten dauerte ca. 4 Stunden und war unbezahlt.
Da meine damalige Chefin zufrieden war bat sie mich länger zu bleiben,allerdings dann schon bezahlt,ich hatte den Job.
Gab meine Lohnsteuerkarte ab und bekam jeden Monat meine Lohnabrechnung zusammen mit meinem Gehalt in bar.
Ein Vertrag existiert nicht :-(

2007-03-05 22:17:01 · update #1

Während der Zeit der Renovierung hatten die ganzen Aushilfen unbezahlt zuhause gesessen.
Am Samstag bei der Eröffnung arbeitete ich eben und bei Feierabend sagte die Filialleiterin ich würde angerufen werden wie der Dienstplan für diese Woche aussehen würde.
Die stellvertretende Filialleiterin rief dann am So. auch an und sagte eben der Chef ( Besitzer ) ließe sie ausrichten,die anderen und ich bräuchten nicht mehr kommen-sie könne es auch nicht verstehen und es gäbe keinen Grund!
Ich bin Alleinstehende Mutter und bin total aufgeschmissen ohne Job.
Bin bereits seit 1.10. nachdem ich mit eigener Selbstständigkeit bankrott ging beim Arbeitsamt gemeldet,habe aber noch kein Geld erhalten,da bis vorletzter Woche Papiere fehlten und es noch in Bearbeitung ist.
Ich erhielt seitdem etwas Wohngeld und mit den zusätzlichen 400 Euro ging es halt grade mal so...

2007-03-05 22:29:06 · update #2

6 antworten

Selbstverständlich gilt auch für Aushilfen das Kündigungsschutzgesetz. Nach diesem gibt es nur Arbeitnehmer, keine Aushilfen. Du hast wie jeder gesetzliche Kündigungsfristen oder sogar Verbesserungen durch Arbeits und Tarifvertrag...
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
Bei Fragen Mail...

2007-03-05 06:18:01 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 2 0

Waqs hattest du für einen Vertrag? War eine Probezeit vereinbart? Wenn ja- wie lange? Bei 6 Monate Probezeit ist Kündigung möglich. Ohne Probezeit- Vertrag unter den Arm klemmen zum Arbeitsamt gehen und dort melden und beraten lassen.

2007-03-05 14:18:42 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Es fehlen wichtige Angaben um Dich anständig beraten zu können. 15.10.06 mit Vertrag? Wieviel Stunden?? Was war in den 4 Wochen als der Laden zu war? Du hattest doch noch keinen Urlaubsanspruch? Hast Du unbezahlten Urlaub genommen? Wenn nein, steht Dir Bezahlung zu. Auch hierzu fehlen Angaben. Dein Chef hat dann 3 Tage arbeiten lassen: morgen braucht Ihr nicht wiederkommen. Es gibt eine gesetzliche Frist die greift, wenn keine Frist im Vertrag ist, oder ein muendlicher Vertrag existiert. Der zumindest ist da, sonst wuerdest Du nicht arbeiten. Also ergänze bitte, damit die Angaben Hand und Fuss haben.

2007-03-05 18:18:49 · answer #3 · answered by Helga M 5 · 0 0

Hattest Du einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag? Das ist zur Beantwortung dieser Frage schon wichtig? Ich nehme mal an, daß der Job befristet war und die Befristung nun vorbei war, somit endet das Arbeitsverhältnis.

2007-03-05 14:31:32 · answer #4 · answered by tanzimmondschein 1 · 0 0

aaaalso...

das ist abhängig von der dauer der beschäftigung, der vertraglichen vereinbarung und der größe des unternehmens.

wie bereits gesagt: ab zum arbeitsamt, beraten lassen.

LG
Asche

p.s.: ich bin nicht sicher, ob der kündigungsschutz nach 6mon greift oder nach 60 tagen beschäftigung; ausserdem ist es möglich, dass in euren verträgen vereinbarungen drin sind; tendentiell würd ich sagen: hast keine chance :(

2007-03-05 14:27:14 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Also ich gehe davon aus da es mittlerweile leider üblich ist eine 6 monatige Probezeit zu vergeben das du noch in der Probezeit bist folglich darf er dich leider kündigen. Solltest du jedoch eine Probezeit von nur 3 Monaten haben muss er die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten. So oder so das ist doch dann kein vernüftiges arbeiten mehr also lieber ein Ende mit schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Du findest bestimmt was neues nicht unterkriegen lassen.

2007-03-05 14:23:40 · answer #6 · answered by Dana 5 · 0 1

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