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2007-03-05 00:26:57 · 32 antworten · gefragt von kidcamelon12 1 in Politik & Verwaltung Polizei

32 antworten

Nein ist nicht Strafbar.
Aber alles was mit dem Ausbruch im Zusammenhang Steht.Also dadurch begangene Körperverletzungen/Sachbeschädigungen etc.

2007-03-05 00:33:21 · answer #1 · answered by RicciHouse 6 · 11 1

Nein. Aber man ist schadensersatzpflichtig.

2007-03-05 00:29:36 · answer #2 · answered by Anonymous · 6 0

Nicht in Deutschland,da das recht auf freie Entfaltung grundgesetzlich jedem zugestanden wird.Richtig ist auch daß man schadenersatzpflichtig wird,oder für beim Ausbruch begangene Straftaten zur Rechenschaft gezogen wird...

Ausbruch mit mehreren Insassen gleichzeitig wird allerdings als Meuterei/Revolte gewichtet,die dann wiederum strafbar ist...

2007-03-05 00:33:56 · answer #3 · answered by Anonymous · 5 0

Nein!
Der Ausbruch aus dem Gefängnis selbst ist nicht strafbar,
aber mutwillige Zerstörung zum Beispiel der Gitter oder Niderschlagen eines Wärters, das ist strafbar.
Wenn alle Türen im Gefängnis offen stehen würden, wäre es nicht verboten rauszugehen.

2007-03-05 00:49:48 · answer #4 · answered by Anonymous · 3 0

Es kommt darauf an, wie der Ausbruch erfolgt!
Die Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) ist strafbar, allerdings ist der Inhaftierte ein sog. "untauglicher Täter", so dass die eigene "Strafbefreiung" unmöglich ist.
Der Ausbruch ist nur als Gefangenenmeuterei (§ 121 StGB) unter Strafe gestellt. Hier ist erforderlich, dass sich mindestens zwei Personen zusammen tun und bei der Ausführung Gewalt anwenden. Auch derjenige, der an der Tat beteiligt ist, aber nicht in eigener Person ausbricht, kann damit bestraft werden.
Bei einem Versuch, aus einer JVA auszubrechen, wird dieses Auswirkungen auf den Vollzug haben (besondere Sicherungsmaßnahmen), bzw. hinsichtlich der Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung.

2007-03-05 00:43:09 · answer #5 · answered by Anonymous · 3 0

Nein, der Ausbruch an sich ist nicht strafbar. Man hat so gesehen sogar das Recht, auszubrechen!
Es können einem Ausbrecher nur die Handlungen, wie Sachbeschädigung oder alles weitere angelastet werden!

2007-03-05 00:41:42 · answer #6 · answered by Stefan H 7 · 3 1

Nein es ist nicht strafbar aus dem Gefängnis auszubrechen.
Der drang nach Freiheit wird als Straf frei gehandelt. Was hinzu kommen kann ist Diebstahl (gefängniswäsche) und eine etwaiige
Sachbeschädigung (durchgesägte Gitter).

2007-03-05 00:39:47 · answer #7 · answered by cosmo1981_1 1 · 3 1

Nein - der Ausbruch an sich ist nicht strafbar:

Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen des Gefängnisausbruchs hierfür Straftaten (z. B. Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete) oder Bestechung begangen werden.
Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten tatsächlich straffrei.

Überdies kann ein gemeinsamer, gewalttätig durchgeführter Ausbruch nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden.

Noch ein Sonderfall:
Nach Artikel 8 der Haager Landkriegsordnung darf die Flucht Kriegsgefangener nur dann disziplinarisch bestraft werden, wenn der Flüchtige ergriffen wird, bevor es ihm gelingt, sein Heer zu erreichen oder das vom Feind besetzte Gebiet zu verlassen.

2007-03-05 00:42:59 · answer #8 · answered by RL 7 · 2 1

Nein die Flucht an sich ist nicht strafbar für einen gefangenen. Nur Aufwandskosten für Fahndug usw.

Die Flucht ist nicht strafbar auf Grund des Freiheitsgefühl eines jeden Menschen *haha*

Der Gefangene selbst bekommt eine interne Strafe in der Haft, wie 4 Wochen Fernsehverbot oder den Verbot einzukaufen....

2007-03-05 00:38:47 · answer #9 · answered by Anonymous · 2 1

so ein quark ! ! !
es ist weder strafbar noch bekommst du deswegen mehr oder länger aufgebrummt!!!

...das einzige was sie dir vorwerfen können, ist , wenn du beim ausbruch sachbeschädigung anstellst!

...ganz anders sieht es natürlich aus wenn du jemanden dabei verletzt oder ähnliches !

2007-03-05 00:36:06 · answer #10 · answered by kiki-G 6 · 2 1

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