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Hallo,
ich bin 60% schwerbehindert (erheblich gehbehindert G) und war beim medz. Dienst zur Untersuchung. Der Arzt hat sich weder meine Befunde noch Röntgenbilder angesehen.Er ist trotzdem der Meinung,dass ich leichte Arbeiten in Vollzeit und Schicht
ausüben kann.Da in Kürze die 2. Hüft OP ansteht bin ich mit diesem Gutachten nicht einverstanden.

2007-03-04 22:16:17 · 13 antworten · gefragt von klafro 1 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

13 antworten

Dann mußt Du nach der OP ggf.einen neuen Behinderungsgrad amtsärztlich feststellen lassen.Es gibt genügend Erwerbsmöglichkeiten,die die Ausübung leichter Arbeiten zulassen,z.B. Büroarbeiten,EDV-Arbeiten,etc.

2007-03-04 22:20:51 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

klaus, du kannst gegen jeden bescheid der arge widerspruch einlegen.
das steht auch unten drunter.
unter jedem bescheid.
einfach mal lesen.

2007-03-04 22:19:08 · answer #2 · answered by Alter Ego 7 · 5 1

Widerspruchsfrist (4 Wochen) wahren und ganz schnell ab zum Anwalt! Der weis wie es z.B. mit Gegengutachten, Prozesskostenhilfe etc. weitergeht!

2007-03-04 22:20:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 1

Grundsätzlich kann man immer Widerspruch einlegen . Das würde ich in deinem Fall auch tun , wird er abgelehnt legst du wieder Widerspruch ein . Dann bearbeitet das nämlich ein anderer . Im Notfall Klage beim Sozialgericht einreichen .

2007-03-08 05:34:13 · answer #4 · answered by iland1310 3 · 0 0

geh mal auf die internetseite des "BsozD" .

2007-03-07 06:22:15 · answer #5 · answered by deje17 1 · 0 0

Hallo Klaus,
so wie dir schon einige beantwortet haben kannst du auf jedenfall Wiederspruch erheben.

Kenne Leute die das gleiche Problem hatten.

Lasse dir das bloß nicht gefallen, kannst dir auch einen Rechtsanwalt nehmen dazu würde ich dir fast raten.

Lg Heidi

2007-03-05 06:15:26 · answer #6 · answered by dalmi111 2 · 0 0

Einerseits kannst Du gegen das Gutachten (bzw. vor allem gegen den nachfolgenden amtlichen Bescheid zur Arbeitsfähigkeit) Widerspruch einlegen.

Du kannst zusätzlich von einem noch besser qualifzierten Arzt ein Gegengutachten erstellen lassen. Das geht zwar erstmal auf Deine Kosten, kann aber sehr hilfreich sein.

2007-03-05 01:36:05 · answer #7 · answered by swissnick 7 · 0 0

Hallo Klaus,
man kann gegen jedes Gutachten Einspruch erheben - dazu muss man natürlich die Frist wahren. Um keine Formfehler zu machen, solltest Du Dir ggf. Hilfe nehmen. Anwalt ist teuer, aber falls Du in der Gewerkschaft bist, helfen die Dir auch. Ansonsten gibt es in fast jeder Stadt sog. ALZ - Arbeitslosenzentren oder Arbeitslosenbund. Die haben meist einen Aushang im Arbeitsamt oder man kann sie ggf. über das Internet oder Telefonbuch finden. Die können auch meist bei derartigen Briefen helfen. Und zusätzlich auch den Arzt befragen, der bei Dir die Diagnose gestellt hat und Dich zur OP überweist. Zeig ihm eine Kopie des Gutachtens. Vielleicht kann auch er weiterhelfen.
Alles Gute wünscht
yol

2007-03-04 22:31:01 · answer #8 · answered by yol 6 · 0 0

widerspruch und such dir einen anderen arzt , und lass es mal dort untersuchen
manchmal kann es sein, dass sich der arzt und die arge gut "kennen" nur ein tipp

viel glück

2007-03-04 22:27:51 · answer #9 · answered by Ich 5 · 0 0

Du kannst innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Schreibens der ARGE Widerspruch einlegen. (schriftlich) (Steht aber auf dem Beschluss) Übergib so eine Sache aber lieber einem Rechtsanwalt, denn der Widerspruch muss auch begründet werten.

2007-03-04 22:27:38 · answer #10 · answered by Kathi 2 · 0 0

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